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Neuigkeiten |
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Für die flächen- und tierbezogene Agrarförderung steht unter das Antragsprogramm 2023 mit Ihren Vorjahresdaten bereit. Die Anmeldung erfordert die 12-stellige BNRZD und die PIN für die ZID bzw. HIT. Das Antragsprogramm 23 ist noch nicht mit allen vollständigen Vorgaben gefüllt, eine Bearbeitung Ihrer Flächen ist aber grundsätzlich möglich. Das Einreichen ist erst ab Mitte April möglich (Termin wird hier bekannt gegeben). Informationen zum Programmstand vom 31.03.2023 sind erläutert unter "oft gestellten Fragen" (FAQ). | ||
Es wurden die ausfüllbaren Fassungen der Stammdatenformulare 2023 aktualisiert (Schreibfehler, E-Mail Abfrage im PIN-Antrag). | ||
GAP 2023 – Direktzahlungen: Agroforstsysteme gelten unter bestimmten Voraussetzungen als landwirtschaftliche Fläche, für die die Einkommensgrundstützung gewährt wird. Zudem kann für streifig angelegte Agroforstsysteme die Öko-Regelung 3 beantragt werden wenn mit dem Sammelantrag ein genehmigtes Nutzungskonzept vorgelegt wird. Das Nutzungskonzept sowie das zugehörige Merkblatt finden Sie unter Formulare/Informationen - Direktzahlungen. | ||
GAP ab 2023: Die Informationsbroschüre über die im Rahmen der Konditionalität einzuhaltenden Verpflichtungen ab 2023 wurde unter "Informationen GAP ab 2023 und Konditionalität" eingestellt. | ||
GAP 2023 – Direktzahlungen: Ein zwischen dem BMEL mit den Ländern erstellter Antwortenkatalog zu eingereichten Fragen zu Ökoregelungen ist unter „Flächen- und tierbezogene Agrarförderung“ - „Formulare/ Informationen“ - „Direktzahlungen“ eingestellt. | ||
GAP ab 2023: Unter Flächen- und tierbezogene Agrarförderung - Formulare/ Informationen - Direktzahlungen ist eine Liste der wichtigen Termine für die Direktzahlungen 2023 eingestellt. | GAP 2023 Direktzahlungen: Vorläufige Listen der geeigneten Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen (ÖR1b und ÖR1c) und der regionaltypischen
Kennarten und Kennartengruppen zur Anerkennung artenreicher Grünlandflächen (ÖR5) wurde unter „Flächen- und tierbezogene Agrarförderung“ - „Formulare/ Informationen“ - „Direktzahlungen“ eingestellt. In der Letzteren entfielen gegenüber der mit Liste laut dem Agrar-Informationsschreiben 05/2022 die Kennarten Wiesenfuchsschwanz, Spitzwegerich und Gemeine Schafgarbe. Beide Listen sind Gegenstand des Entwurfes der Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Sachsen-Anhalt. Sie gelten nur in Sachen-Anhalt. Für Flächen in anderen Bundesländern sind die Listen der Belegenheitsländer maßgeblich. |
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GAP 2023 – Konditionalität: Es wurde ein aktualisierter Fragen-Antworten-Katalog unter Formulare/Informationen 'Informationen GAP ab 2023 und Konditionalität' eingestellt. Er enthält nunmehr die Auslegung und Beantwortung von Fragen zu bestimmten GLÖZ-Regelungen nach Anpassung des Strategieplans und Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung. | ||
GAP 2023 – Direktzahlungen: Ein zwischen dem BMEL mit den Ländern erstellter Antwortenkatalog zu eingereichten Fragen zu Direktzahlungen (ohne Öko-Regelungen) ist unter Flächen- und tierbezogene Agrarförderung“ ? „Formulare/ Informationen“ ? „Direktzahlungen“ eingestellt. | ||
Die bisher defekte Anzeige von Flurstücksnummern für die flächenbezogene Agrarförderung ist wieder intakt. Ab 28.1.2023 - 20 Uhr ist wartungsbedingt keine Anmeldung möglich. Ab 30.1. steht das Programm wieder bereit. | ||
Seit Mitte Dezember 2022 sind neue Kulisseninformationen im Sachsen-Anhalt-Viewer des LVermGeo verfügbar. Sie beinhalten die Aktualisierung der Betroffenheit landwirtschaftlicher Flächen durch Erosion (GLÖZ 5) sowie eine neue Kulisse „Feuchtgebiete und Moore“ (GLÖZ 2). Die Kulissen gelten ab dem 1.1.2023. Ferner wurde auch eine vorläufige Nitratkulisse 2023 „nitratbelastet2023“ im Sachsen-Anhalt-Viewer ergänzt. | ||
Die Greening-Folgeverpflichtung des Belassens von ÖVF-Zwischenfrüchten und Gründecken, die als ökologische Vorrangflächen 2022 ausgewiesen waren, auf der jeweiligen Fläche gilt auch noch bis zum 15.2.2023. Das BMEL stellte klar, dass die alten Rechtsgrundlagen fortgelten. Insofern kann es sich bei einer Beseitigung vor dem 15.2.2023 noch um einen CC- bzw. Konditionalitätsverstoß handeln. | ||
Es wurden die ausfüllbaren Fassungen der Stammdatenformulare 2023 (Antragstellerstammdaten, Betriebsstätten, Abweichende Bankverbindung, Vollmacht, PIN-Antrag für ZID, Tierhaltung und Allgemeine Angaben) auf ELAISA bereitgestellt. Das Merkblatt wurde bereitgestellt. Um widersprüchliche Doppelangaben für die flächenbezogene Agrarförderung 2023 zu vermeiden, steht die Anlage "Allgemeine Angaben" nur für die Investitionsförderung FP 6901 (Waldumweltmaßnahmen) ausfüllbar bereit. | ||
Der bisherige Termin – Montag, der 12.12.2022 – für die Einreichung des von der UNB bestätigten Formblattes wird auf den 20.01.2023 verschoben. Bitte reichen Sie das bestätigte Formblatt, bei Vorlage im WebClient, unverzüglich ein. Versäumen Sie die Einreichung des Formblatts zu diesem Termin, führt dies zur Ablehnung des Förderantrages für FNL. |