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Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt (ELAISA)

Neuigkeiten

Lfd. Nr.
Bekanntgabe
Inhalt
35
21.10.2025
Einreichfrist für das „Nachweisblatt zur Ermittlung der Durchschnittstierbestände für den Natura 2000-Ausgleich Landwirtschaft“ für das Bezugsjahr 2025:
Alle Antragstellenden, die den erhöhten Natura 2000-Ausgleich Landwirtschaft mit einem Tierbesatz von mindestens 0,3 RGV je Hektar Dauergrünland (NA10 und/oder NA11) beantragten, müssen das "Nachweisblatt zur Ermittlung der Durchschnittstierbestände für den Natura 2000-Ausgleich Landwirtschaft" zwingend vom 1. bis 15.11.2025 mit den Tierbeständen bis einschließlich Oktober 2025 im zuständigen ALFF einreichen.

Die "Erklärung über die Einhaltung der Verpflichtungen" für die Förderprogramme Natura 2000-Ausgleich Landwirtschaft (FP 6701), Pflanzenschutzmittelverbot-Ausgleich (FP 7510) und Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (FP 3315) des Bezugsjahres 2025 sowie die Förderprogramme mehrjähriger Blühstreifen/-flächen (FP 8104/FP 6506) des Verpflichtungsjahres 2025 muss zwingend bis zum 15.11.2025 im zuständigen ALFF eingereicht werden.
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3.11.2025
Die Updates 2.87 und 2.88 wurden installiert. Die Formulare zur Beantragung der Maßnahme Waldumwelt (FP8107) stehen im Antragsprogramm AJ25 zur Verfügung.
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21.10.2025
Im Antragsprogramm ST profil inet-Webclient wurden vorläufige rote (unplausible) und gelbe (nicht ermittelbare) Ergebnisse zu den Monitoren M2 – Mindesttätigkeit und M3 – Landwirtschaftliche Tätigkeit eingestellt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der E-Mail, die Sie von Ihrer Landwirtschaftsverwaltung erhalten haben.
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14.10.2025
Für die LaFIS®GeoFotoApp steht Ihnen ab sofort eine neue Version (iOS: 3.103.0, Android: 1.103.8) zur Verfügung, in der kleine Programmverbesserungen eingearbeitet wurden. Des Weiteren ist es in der App jetzt möglich, die Aktualisierung/Synchronisation beim „Nach unten Wischen“ in der Auftrags- und Fotoliste bei Option ein-/auszuschalten. Standardmäßig ist die Option ausgeschaltet.

Beim nächsten Öffnen der App werden Sie automatisch aufgefordert, die neue Version herunterzuladen.
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11.09.2025
Im Antragsprogramm ST profil inet-Webclient wurden vorläufige rote (unplausible) und gelbe (nicht ermittelbare) Ergebnisse zu den Monitoren M2 – Mindesttätigkeit und M3 – Landwirtschaftliche Tätigkeit eingestellt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der E-Mail, die Sie von Ihrer Landwirtschaftsverwaltung erhalten haben.
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03.09.2025
Ab sofort können Sie über die Tabelle Nutzungsnachweis über den Button “Ergebnisse Flächenmonitoring“ das entsprechende Formular aufrufen:


In diesem Formular werden Ihnen auf einem Blick die Monitoringergebnisse zu den drei Monitoren
1. Kulturartenerkennung,
2. Mindesttätigkeit und
3. landwirtschaftliche Tätigkeit
für alle Ihre Teilflächen angezeigt. Es werden rote, gelbe und grüne Ergebnisse bereitgestellt.
Sollten Sie gelbe und rote Ergebnisse haben, besteht Ihrerseits Handlungsbedarf. Bei grünen Ergebnissen besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf, da ihre angemeldeten Angaben durch die Verwaltung dem Stand entsprechend bestätigt wurden. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisanzeige keine starre Anzeige ist, sondern sich tagaktuell je nach vorliegenden Erkenntnissen verändern kann. Das heißt, grüne Ergebnisse können zu roten werden und anders herum. Das bedeutet, dass Sie sich regelmäßig über Ihren Ergebnisstand informieren sollten, um mit geeigneten Gegenmaßnahmen (z.B. Übersendung von Belegen, Einreichung von geotagged Fotos) ein rotes oder gelbes Ergebnis positiv verändern können. Sollten für eine Teilfläche keine Einträge vorhanden sein, liegen noch keine Ergebnisse für die 3 Monitore vor. Die letzten beiden Spalten „M6 nicht beihilfefähige Flächen“ und „Kennarten ÖR5“ werden in Sachsen-Anhalt nicht befüllt, da es sich um ein länderübergreifendes Dokument handelt und diese Sachverhalte nicht bzw. anders dargestellt werden. Informationen zu Ihren ÖR5 Kennarten können Sie dem Info-NN entnehmen. Das Anwenderhandbuch wird hierzu zeitnah aktualisiert.
29
29.08.2025
Im Antragsprogramm ST profil inet-Webclient wurden vorläufige rote (unplausible) und gelbe (nicht ermittelbare) Ergebnisse zum Monitor M1 Kulturartenerkennung eingestellt. Des Weiteren wurden Fotoaufträge für alle gelben und roten Ergebnisse erzeugt.
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27.08.2025
Im Info-Tier werden nun auch alle anderen Feststellungen angezeigt, sodass diese eingesehen und eventuelle Antragsänderungen vorgenommen werden können (vgl. Lfd. Nr. 25).
27
21.08.2025
Die Updates 2.81 und 2.82 wurden installiert. (siehe FAQ Nr. 81)
26
13.08.2025
Im Antragsprogramm ST profil inet-Webclient wurden die ersten vorläufigen roten (unplausiblen) und gelben (nicht ermittelbaren) Ergebnisse zum Monitor M1 Kulturartenerkennung eingestellt. Des Weiteren wurden Fotoaufträge für alle gelben und roten Ergebnisse mit den beantragten NC 112, 113, 114, 115, 116, 121, 122, 125, 131, 132, 142, 143, 144, 156 und 157 erzeugt.
25
08.08.2025
Ab sofort steht der Info-Tier im Antragsprogramm Webclient profil inet bereit. In der Rubrik „Direktzahlungen“ wurde der Button „Feststellungen der Verwaltung“ in der jeweiligen „Anlage Mutterkühe bzw. Mutterschafe/-ziegen“ aktiviert. Mit Betätigung des Buttons öffnet sich der Info-Tier. Derzeit werden nur Feststellungen zu Doppelbeantragungen angezeigt. Die restlichen Feststellungen werden voraussichtlich Ende August eingestellt. Es erfolgt dann eine erneute Benachrichtigung. Bitte beachten Sie, dass nur Tiere mit Feststellungen aufgeführt werden. Ist der Info-Tier leer, sind zum Zeitpunkt des Aufrufs alle Tiere förderfähig.
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10.07.2025
Aufgrund eines Fehlers in der letzten profil inet Auslieferung (Version 2.80), kann es zu kurzzeitigen Sitzungsunterbrechungen im Webclient kommen. Unser Dienstleister arbeitet mit Hochdruck an der Fehlerbehebung.
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09.07.2025
Das Update 2.80 wurde installiert. Ab sofort steht der Info-NN zur Verfügung, nähere Informationen finden Sie unter den FAQ. (siehe FAQ Nr. 80)
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26.06.2025
Im Zeitraum vom 26.07.2025 ab 20:00 Uhr - 27.07.2025 20:00 Uhr stehen das Antragsprogramm und die LaFIS-GEOFOTO App aufgrund planmäßiger Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.
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26.06.2025
Die Updates 2.78 und 2.79 wurden installiert.
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19.06.2025
Die Updates 2.76 und 2.77 wurden installiert. (siehe FAQ Nr. 79)
Die Fotoaufträge zum Nachweis der Kennarten (ÖR5) im Antragsjahr 2025 wurden ausgelöst. Detaillierte Informationen werden per Rundmail an alle Antragsteller der Ökoregelung 5 versandt. Beachten Sie bitte, dass die Kriterien (Fördervoraussetzungen) "Nachweis von mindestens 4 Kennarten" und "Anzahl und Verteilung der Bestimmungsfenster" entscheidungsrelevant für die Beihilfegewährung sind! Im Dokument "Verteilung und Anzahl der Bestimmungsfenster" finden Sie weitere Hinweise zur korrekten Nachweiserbringung. Für die Nutzer der LaFIS®-GEOFOTO App steht ab der 27. KW wieder eine Hotline von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 089-121528-852 oder per E-Mail an geofoto-hl@gaf.de bereit.

Ab sofort stehen für das Antragsjahr 2025 die GLÖZ-7-Layer im GIS und im Werkzeug „Schnittflächen mit Kulissen“ zur Verfügung
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20.05.2025
Eine überarbeitete Version des Informationsblatts "Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) 2025" wurde veröffentlicht.
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20.05.2025
Der "Fragen-Antworten-Katalog zu Öko-Regelungen" wurde für 2025 aktualisiert
17
15.05.2025
Das Informationsblatt zur "Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE) 2025" wurde veröffentlicht.
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07.05.2025
Die Updates 2.74 und 2.75 wurden installiert. (siehe FAQ Nr. 76)
15
29.04.2025
Das Update 2.73 wurde installiert.
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25.04.2025
Das Update 2.72 wurde installiert. Das Einreichen des ELER26 wurde freigegeben.
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15.04.2025
Das Update 2.71 wurde installiert.
12
10.04.2025
Das Antragsverfahren ELER26 wurde freigegeben. Das Einreichen ist noch nicht möglich. (siehe FAQ Nr. 69)
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09.04.2025
Das Update 2.70 wurde installiert.
10
02.04.2025
Das Update 2.69 wurde installiert. Das Einreichen für den Agrarantrag 25 wurde freigegeben.
9
26.03.2025
Das Update 2.68 wurde installiert. (siehe FAQ Nr. 63)
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18.03.2025
Die Termine für Direktzahlungen 2025 wurden für den Zeitraum 1.1. bis 31.3. aktualisiert.
7
17.03.2025
Zur Eröffnung der Agrarförderverfahren 2025 findet man den Infobrief hier.
6
17.03.2025
Für die flächen- und tierbezogene Agrarförderung steht Ihnen unter https://elaisa.sachsen-anhalt.de/ - Rubrik "Anmelden" - das Antragsprogramm 25 (AGR25) mit Ihren Vorjahresdaten zur Verfügung. Das Antragsprogramm ELER26 wird ab dem 10.04.2025 freigegeben. Dazu werden gesonderte Informationen veröffentlicht. Für die Anmeldung ist die 12-stellige BNRZD und die PIN für die ZID bzw. HIT erforderlich. Das Einreichen ist noch nicht möglich. Es wird empfohlen, bei unklaren Sachverhalten oder nicht erklärbarer Fehlermeldungen auf weitere Programmupdates zu warten. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 17.03.2025 sind erläutert unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ).
5
12.03.2025
Die Termine für Informationsveranstaltungen zur Eröffnung der Agrarfördermaßnahmen 2025 / 2026 wurden veröffentlicht.
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14.02.2025
Der Terminplan für Direktzahlungen 2025 wurde geändert. Alle neuen Änderungen sind in GRÜN dargestellt.
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06.02.2025
Die Bescheide für die Direktzahlungen 2024 wurden nunmehr versandt. Einige Bescheide enthalten den Passus, dass eine Kürzung über einen Risikofaktor bezüglich eines bestimmten Sachverhaltes (z. B. wegen ausstehende Kontrollergebnisse oder Referenzpflege) erfolgte und von Amtswegen Anfang des Jahres 2025 eine Nachberechnung erfolgt. Der Antragstellende kann in diesen Fällen darauf vertrauen, dass die entsprechende Nachberechnung vorgenommen wird, sobald der jeweilige Sachverhalt aufgeklärt ist. Ein Widerspruch allein aus diesem Grund ist daher nicht erforderlich.
2
14.01.2025
Die Informationsbroschüre für die ab 2025 neu geltende Soziale Konditionalität wurde bereitgestellt.
1
02.01.2025
Es wurden die ausfüllbaren Fassungen der Stammdatenformulare 2025 (Antragstellerstammdaten, Betriebsstätten, Abweichende Bankverbindung, Vollmacht, PIN-Antrag für ZID und Tierhaltung) auf ELAISA bereitgestellt.
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23.12.2024
Die Termine für Direktzahlungen 2025 wurden veröffentlicht. Die Änderungen gegenüber 2024 sind in Rot gekennzeichnet.
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19.12.2024
Die Vorgabe der Höchstzahl beantragbarer Muttertiere bei der Zahlung für Mutterschafe/-ziegen durch die Stichtagsmeldung entfällt ab 2025 aufgrund der 4. Änderung der GAPDZV. Die ordnungsgemäße Meldung der Stichtagsbestände ist jedoch weiterhin erforderlich, da diese Regelung dem Fachrecht nach der ViehVerkV zugrunde liegt. Bitte denken Sie im Januar an die Abgabe der Tierzahlen bis 15.1.2025.
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9.12.2024
Der ökologische Landbau genießt Vertrauens- und Bestandsschutz. Um die Betriebe künftig nach den Vorgaben des GAP-Strategieplans bestmöglich zu unterstützen, wurde das Antragsverfahren für die Förderung ökologischer Anbauverfahren nochmals eröffnet.
Das gilt für ökologisch wirtschaftende Betriebe, deren Verpflichtung zum 31.12.2024 ausläuft und die in diesem Jahr noch keinen neuen Antrag gestellt haben. Die vollständigen Anträge sind bis zum 13. Dezember 2024 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen. Bereits eingereichte Förderantrage behalten ihre Gültigkeit und sind nicht noch einmal einzureichen. Dies gilt auch für bislang verfristet eingereichte Anträge, da diese mit der erneuten Eröffnung den fristgerecht eingereichten Anträgen gleichgestellt werden.
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02.12.2024
Am 02.12.2024 wird das Antragsverfahren für die EU-Frosthilfen eröffnet. Bis zum 08.01.2025 können die vom Frost geschädigten Unternehmen, die Antragsunterlagen bei dem für den Betriebssitz zuständigen Amt für Landwirtschaft Flurneuordnung und Forsten einreichen. Bei Antragstellern, die bereits einen Antrag im Landesprogramm bis zum 14. Oktober gestellt haben, wird eine Anspruchsberechtigung automatisch geprüft. Sofern sich Änderungen ergeben haben, können auch diese Antragssteller, einen Antrag einreichen. Eine Fristwahrung ist nur bei Einreichung der unterschriebenen Originalunterlagen möglich. Mit den EU-Frosthilfen werden die betroffenen Obst- und Weinbauern unterstützt, deren durchschnittliche Jahreserzeugung durch das Frostereignis im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 % zurückgegangen ist. Die Berechnung erfolgt anhand von Standardwerten und der Prozentwerte für die Schäden bei den einzelnen Fruchtarten. Weiterhin muss ein Mindestschaden von 7.500 Euro entstanden sein, um für die EU-Frosthilfen anspruchsberechtigt zu sein. Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind unter dem FP 8011 abrufbar.
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28.11.2024
Ab sofort steht der Info-Tier im Antragsprogramm Webclient profil inet bereit. In der Rubrik „Direktzahlungen“ wurde der Button „Feststellungen der Verwaltung“ in der jeweiligen „Anlage Mutterkühe bzw. Mutterschafe/-ziegen“ aktiviert. Mit Betätigung des Buttons öffnet sich der Info-Tier. Bitte beachten Sie, dass nur Tiere mit Feststellungen – d.h. Tiere, für die in 2024 voraussichtlich keine Zahlung erfolgen wird, aufgeführt werden. Ist der Info-Tier leer, sind alle Tiere förderfähig und würden voraussichtlich bewilligt werden. Ausnahmen stellen fehlende Tierhaltereigenschaften oder Stichtagsbestände dar. Diese Informationen sind final dem Bescheid zu entnehmen. Nähere Beschreibungen des Info-Tier sind im kommenden Agrarinformationsschreiben 4/2024 enthalten.
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22.11.2024
Die Hotline für die LaFIS®GeoFoto App steht ab dem 25.11.2024 nicht mehr zur Verfügung. In dringenden Fällen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Amt.
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13.11.2024
Im Antragsprogramm „ST profil inet-Webclient“ wurden für das AJ 2024 die letzten roten (unplausiblen) und gelben (nicht ermittelbaren) Ergebnisse zu den Monitoren M2 „Mindesttätigkeit“ und M3 „landwirtschaftliche Tätigkeit“ aus der Sentineldatenüberwachung eingestellt. Der Monitor M2 wird auf allen Flächen mit Brache und M3 auf Dauergrünland eingesetzt. Zu beachten ist, das die gelben Ergebnisse nicht mit einem Fehlercode im InfoNN abgebildet werden, da es sich um noch nicht geklärte Ergebnisse handelt und daher nur in der GIS-Ansicht zu sehen sind.

Automatisierte Fotoaufträge für rote und gelbe Ergebnisse werden nicht erstellt, da in dieser Lieferung keine neuen roten oder gelbe Ergebnisse dazugekommen sind. Ihre noch nicht abgearbeiteten Fotoaufträge aus der 1. Ergebnislieferung sind noch gültig. Haben Sie Ihre Fotoaufträge aus der 1. Lieferung bereits erfüllt und in der GIS-Ansicht werden immer noch gelbe oder rote Ergebnisse angezeigt, ist die Prüfung in Ihrem zuständigen Amt noch nicht abgeschlossen.

Hinweis: Der 15.11. ist keine Frist zum Bearbeiten eines Fotoauftrages im Sinne von Einreichen. Der 15.11. ist der letzte Termin zur Erfüllung der Fördervoraussetzung für die Mindesttätigkeit (M2) auf der Fläche. Der Auftrag selber kann auch später (dafür empfehlen wir längstens den 30.11., damit die Nachweise noch bis zur Zahlung berücksichtigt werden können) eingereicht werden. Wichtig ist aber für den Nachweis das Aufnahmedatum. Liegt dieses Datum nach dem 15.11. kann der Nachweis nicht anerkannt werden, da damit nicht sicher belegt ist, das die Fördervoraussetzung (Mindesttätigkeit) auf der Fläche fristgerecht eingehalten wurde. Wurde für M3 (landwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Nutzung) bereits eine Tätigkeit (z.B. eine Schnittnutzung oder Beweidung) im Laufe des Jahres durchgeführt, können, falls kein Foto gemacht wurde, auch andere Nachweise für die frühere Erfüllung erbracht werden. Dazu sollte im Einzelfall das ALFF kontaktiert werden.
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07.11.2024
In der LaFIS®-Geofoto App kann es bei der Synchronisation zu einer Fehlermeldung kommen: „Fehler – Ein unerwarteter Fehler ist aufgetreten (Fehlercode 200). Bitte versuchen Sie es erneut.“ Aufgrund einer Störung kann die LaFIS®-Geofoto App derzeit nicht auf Antragsdaten zurückgreifen. Da die App auch ohne Antragsparzellen arbeiten kann, kann trotz Fehlermeldung wie gewohnt weitergearbeitet werden. An der Behebung der Störung wird gearbeitet.
Am 8.11. steht das Antragsprogramm wartungsbedingt von 15:30 bis 17 Uhr nicht zur Verfügung.
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28.10.2024
Aufgrund der unerwarteten Verzögerungen bei der Wartung des Inet Antragsprogramms werden entgegen der E-Mail vom 22.10.2024 doch Fotoaufträge für die Monitore M2 und M3 ausgelöst.

Haben Sie Ihre Tätigkeiten auf den Flächen bereits erfüllt, reichen Sie uns bitte bis spätestens 30.11.2024 einen Fotonachweis ein. Das Foto zur Erfüllung der Tätigkeit muss aber spätestens am 15.11.2024 aufgenommen worden sein. Wurde die Tätigkeit bereits früher ausgeführt und ein Foto ist nicht mehr möglich, können Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Landwirtschaft auch andere Nachweise einreichen.

Für nichtproduktive Flächen, die nach dem GLÖZ 8-Standard des § 11 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vorgehalten oder Flächen, die mit der Öko-Regelung 1 (§ 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes) beantragt werden, kann die Mindesttätigkeit nur in jedem 2. Jahr durchgeführt werden. Da diese Flächen dennoch Bestandteil der Sentinel-Datenauswertung sind und auch rote oder gelbe Einstufungen im Rahmen der Auswertung bekommen können, erhalten Sie auch für diese Flächen Fotoaufträge. Nutzen Sie die Möglichkeit des 2-Jahres-Rhythmus, besteht die Möglichkeit den Auftrag ohne Foto wie folgt zu erfüllen: Sie können einen Auftrag, für den noch kein Foto erfasst wurde, als „Foto nicht möglich“ deklarieren. Nutzen Sie bitte dazu im Menüband der Teilfläche das erste Symbol von rechts. Im sich öffnenden Menü wählen Sie bitte „Anderer Grund“ aus und tragen Sie im Bemerkungsfeld „ÖR-Fläche“ oder „GLÖZ8“ ein. Anschließend können Sie den Auftrag ohne Foto an den Server Ihres Landwirtschaftsamtes übermitteln.

Für eventuelle technische Schwierigkeiten steht Ihnen die Hotline ab dem 28.10.2024 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr zur Verfügung - Telefon: 089-121528-852, E-Mail: geofoto-hl@gaf.de.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Zeitumstellung an diesem Wochenende (26./27.10.) zu eventuellen Störungen bei der Nutzung der LaFIS®-GEOFOTO App kommen kann.

Die Endlieferung zu den Monitoren M2 und M3 ist für die 46. KW geplant.
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28.10.2024
Im Antragsprogramm „ST profil inet-Webclient“ wurden die ersten vorläufigen roten (unplausiblen) und gelben (nicht ermittelbaren) Ergebnisse zu den Monitoren M2 „Mindesttätigkeit“ und M3 „landwirtschaftliche Tätigkeit“ eingestellt. Der Monitor M2 wird auf allen Flächen mit Brache und M3 auf Dauergrünland eingesetzt. Grün (plausibel) eingestufte vorläufige Kontrollergebnisse werden nicht angezeigt, um die GIS-Ansicht nicht zu überladen.

Die Ergebnisse der Monitore M2 und M3 können Sie nutzen, um noch fristgemäß Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Verstehen Sie diese vorläufigen Ergebnisse als Erinnerung.

Automatisierte Fotoaufträge für alle roten und gelben Ergebnisse werden zu den ersten vorläufigen Ergebnissen noch nicht erstellt. Diese werden erst mit der zweiten Lieferung Mitte November erzeugt. Da die Verwaltung durch das EU-Recht angehalten ist, gelbe (nicht ermittelbare) Ergebnisse aufzuklären, können Sie aber u. U. von Ihrem zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu diesen Ergebnissen aufgefordert werden, einen Nachweis zu erbringen. Um die Zahlung nicht zu gefährden, wird mit der Aufklärung bereits jetzt begonnen.

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, auf nichtproduktiven Flächen, die nach dem GLÖZ 8-Standard des § 11 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vorgehalten oder Flächen, die mit der Öko-Regelung 1 (§ 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes) beantragt werden, die Mindesttätigkeit nur in jedem 2. Jahr durchzuführen. Diese Flächen sind dennoch Bestandteil der Sentineldatenauswertung und können auch rote oder gelbe Einstufungen im Rahmen der Auswertung erhalten. Im Info-NN wird für ein rotes Monitoringergebnis eine 303 – keine Mindesttätigkeit im AJ – angezeigt. Wurde auch im Vorjahr keine Mindesttätigkeit auf dieser Fläche durchgeführt, wird die Fläche mit dem Code 300 – 2 Jahre keine Mindesttätigkeit angezeigt. Dieser Code ist sanktionsbehaftet.
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28.10.2024
Voraussichtlich bis einschließlich 30.10.2024 finden aufwändige Wartungsarbeiten statt. Eine Anmeldung ist zwar möglich, es stehen Ihnen jedoch keine Funktionen zur Verfügung.
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17.10.2024
Am 18.10.2024 vormittags steht die LaFIS®-GEOFOTO App kurzeitig aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung. Danach wird auf den Endgeräten der Antragsteller im Play- bzw. App-Store eine aktualisierte LaFIS®-GEOFOTO App zum Upload bereitgestellt. Die Aktualisierung enthält kleine Fehlerbehebungen und ist zwingend erforderlich (auch wenn Sie noch nicht alle Fotoaufträge vollständig abgearbeitet haben)! Bitte beachten Sie, dass Sie die alte Version der LaFIS®-GEOFOTO App NICHT deinstallieren, sondern die vorhandene Version nur aktualisieren.
50
15.10.2024
Die Updates 2.56 und 2.57 wurden installiert (FAQ) .
49
02.10.2024
Das Merkblatt für die Frosthilfen Obst- und Weinbau 2024 wurde geändert. Aufgrund der bisherigen Beratungen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu möglichen EU-Hilfen werden die Regelungen zum Mindestauszahlungsbetrag im aktuellen Landesverfahren nicht geändert. Sofern EU-Hilfen gewährt werden, wird dazu ein gesondertes Antragsverfahren erfolgen. Dazu wird nach den hierzu notwendigen Entscheidungen entsprechend informiert.
48
30.09.2024
Achtung! Das Formular Schadensberechnung wurde geändert.
Die Standardoutputwerte für „Gemüse, incl. Melonen u. Erdbeeren u. Glas o. begehbarer Abdeckung“ wurden zu hoch ausgewiesen. Insbesondere bei Antragstellern, die Erdbeeren unter Glas oder begehbarer Abdeckung anbauen, kann der ursprünglich ausgewiesene Wert dazu führen, dass die 30 %-Schadensschwelle nicht erreicht wurde. Bitte prüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung in diesen Fällen erneut. Auf die Schadensberechnung hat dies keinen Einfluss.
Die korrigierte Version des Dokuments können Sie vom ELAISA-Portal herunterladen.
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25.09.2024
Ab sofort werden im ÖR- und Kondirechner die Felder „nach Kontrollen“ gefüllt. Sofern Sie eine ÖR nicht beantragt haben, bleiben die Felder „nach Kontrollen“ anders als die Felder „gemeldet“ leer. Bei der ÖR 1c wurde das Feld „Anteil Blühstreifen/-fläche in DGL nach Kontrollen in %“ ausgeblendet, da dieser Wert nicht ermittelt wird. In der Tabelle „Kulturen nach Kontrolle (summiert nach Gruppen)“ der ÖR 2 werden anders als in der Tabelle der gemeldeten Kulturen nur die festgestellten Kulturgruppen in Summe ausgewiesen. Sofern sich Änderungen bzgl. der Kontrollergebnisse ergeben, ändern sich auch die Ergebnisdaten im ÖR- und Kondirechner. Hinweis: Die gemeldeten Werte entsprechen immer dem aktuellen Stand Ihrer Bearbeitung in inet, somit können sie also abweichend sein von einer bereits eingereichten Version.
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26.09.2024
Aktuell nehmen Fälle von Blauzungenkrankheit bei Rindern und Schafen bundesweit zu. Auswirkungen auf Fördermaßnahmen der ersten und zweiten Säule hinsichtlich Einhaltung von Zuwendungsvoraussetzungen sind nicht auszuschließen. Entsprechende Fälle können ggf. unter den Begriff der „höheren Gewalt und außergewöhnlichen Umstände“ fallen (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der VO 2021/2116). Dazu ist eine Anzeige gegenüber der zuständigen Behörde (ALFF) innerhalb von 15 Werktagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, erforderlich (§ 14 Abs. 4 GAPInVeKoSG). Es erfolgt dann eine Einzelfallprüfung.
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25.09.2024
Die Richtlinie Frosthilfen im Obst- und Weinbau 2024 trat zum 30.08.24 in Kraft. Die Auswirkungen des außergewöhnlichen Frosts im April 2024 sind für viele Landwirte in Sachsen-Anhalt noch immer spürbar. Um die betroffenen Betriebe bestmöglich zu unterstützen, verlängert das MWL die Antragsfrist für die Frosthilfen bis zum 14. Oktober 2024. Mit der Verlängerung der Antragsfrist soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Betriebe die notwendige Zeit haben, um die Frosthilfen in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind im ELAISA-Portal abrufbar.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise in dem dort verfügbaren Merkblatt. Aktuell ist aufgrund möglicher EU-Frosthilfen die Diskussion um den Mindestauszahlungsbetrag noch nicht abgeschlossen. Betriebe, die einen geringeren Leistungsbetrag als den derzeit geltenden Betrag von 4.000 Euro errechnet haben, können zunächst einen Antrag stellen. Das MWL wird umgehend informieren, wenn sich hier Änderungen ergeben bzw. eine abschließende Entscheidung getroffen worden ist.
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20.09.2024
Die Hotline für die LaFIS®GeoFoto App steht ab dem 23.09.2024 nicht mehr zur Verfügung. In dringenden Fällen melden Sie sich bitte in Ihrem zuständigen Amt. Bitte beachten Sie bei der Bearbeitung Ihrer Fotoaufträge zur ÖR5, dass das Einreichen der Fotoaufträge zwar weiterhin möglich ist, aber falls Nachweise nicht anerkannt und auch keine weiteren Nachweise erbracht werden können, eine sanktionsfreie Rücknahme der jeweiligen Fläche nur bis zum 30.09.2024 möglich ist.
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13.09.2024
Im Antragsprogramm „ST profil inet-Webclient“ wurde die Endlieferung roter (unplausibler) und gelber (nicht ermittelbarer) Ergebnisse zum Monitor M1 „Kulturartenerkennung“ eingestellt. Für diese Lieferung wurden keine Fotoaufträge erzeugt. Antragsänderungen bis 16.8.2024 wurden berücksichtigt. Änderungen nach diesem Stichtag haben noch kein Ergebnis. Die Ergebnisse entnehmen Sie bitte dem InfoNN oder dem Layer in der GIS-Ansicht. Bei roten Ergebnissen wird im InfoNN an der Fläche Fehler-Code 301 „Andere Nutzung festgestellt“ angezeigt.
Bereits erzeugte Fotoaufträge, die noch nicht erledigt sind, können unabhängig von der angezeigten Frist abgearbeitet werden.
42
10.09.2024
Für Selbstfolgen von Roggen, Tabak, Brachen, Blühflächen und mehrjährigen Ackerfutterflächen sowie den NCs 912, 913, 919, 702, 777 stellt der GLÖZ-7-Layer entgegen der Rechtsgrundlage Fruchtwechselkategorien dar, die nicht relevant sind. An der Behebung des Fehlers wird gearbeitet. Grundsätzlich können die aktuell dargestellten Fruchtwechselkategorien auf Roggen, Tabak, Brachen, Blühflächen und mehrjährigen Ackerfutterflächen sowie den NCs 912, 913, 919, 702, 777 ignoriert werden. Über die Behebung des Fehlers wird kurzfristig informiert. (Am 20.9.2024 wurden Roggen, Tabak sowie Kulturarten mit NCs 912, 913, 919, 702, 777 ergänzt).
41
09.09.2024
Das Update 2.55 wurde installiert.
40
01.09.2024
Der Info-NN wurde ebenfalls um den Button „Sprung ins GIS“ erweitert. Somit ist auch hier ein direkter Wechsel in den GIS-Bereich zur ausgewählten GP, TF oder Feststellungsfläche möglich. Zur Funktionalität bitte die Informationen zum Update 2.54 (ELAISA-FAQ) beachten.
39
29.08.2024
Die Richtlinie Frosthilfen Obst- und Weinbau 2024 wird am 30.August 2024 in Kraft gesetzt und das Antragsverfahren eröffnet. Vom Frost geschädigte Unternehmen können bis zum 30.September 2024 die Antragsunterlagen bei dem für den Betriebssitz zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einreichen. Eine Fristwahrung ist nur bei Einreichung der unterschriebenen Originalunterlagen möglich.
Sachsen-Anhalt unterstützt die betroffenen Obst- und Weinbauern, deren durchschnittliche Jahreserzeugung durch das Frostereignis im Vergleich zu den Vorjahren um mehr als 30 % zurückgegangen ist. Obst- und Weinbaubetriebe können Billigkeitsleistungen von bis zu 40 % des berechneten Schadens für geschädigte Obstbau- und Weinbauflächen erhalten. Die Berechnung erfolgt anhand von Standardwerten und der Prozentwerte für die Schäden bei den einzelnen Fruchtarten.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind im ELAISA-Portal abrufbar. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in dem dort verfügbaren Merkblatt. Aktuell ist aufgrund möglicher EU-Frosthilfen die Diskussion um den Mindestauszahlungsbetrag noch nicht abgeschlossen. Betriebe, die einen geringeren Leistungsbetrag als den derzeit geltenden Betrag von 4.000 Euro errechnet haben, können zunächst einen Antrag stellen. Das MWL wird umgehend informieren, wenn sich hier Änderungen ergeben bzw. eine abschließende Entscheidung getroffen worden ist.
38
27.08.2024
Im Zeitraum vom 29.08.2024 ab 20:30 Uhr - 30.08.2024 00:00 Uhr stehen das Antragsprogramm und die LaFIS-GEOFOTO App aufgrund planmäßiger Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.
37
27.08.2024
Die Hotline der GAF AG für die LaFIS®GeoFoto App pausiert und steht aktuell nicht zur Verfügung. In dringenden Fällen melden Sie sich bitte in Ihrem zuständigen Amt.
36
22.08.2024
Das Update 2.54 wurde installiert.
35
22.08.2024
Ergänzung zu Nr. 34: Mit der 2. Auslieferung der M1-Ergebnisse liegen gegenüber der 1. Auslieferung aktuellere Ergebnisse vor, die in Inet entsprechend angezeigt werden. Sofern es noch Fotoaufträge in der Foto-App gibt, zu denen es keine gelbe bzw. rote Hervorhebung im Profil-Inet mehr gibt, können diese ignoriert werden. In dem Fall ist also Profil-Inet maßgeblich, d. h. der Zustand, der sich nach der letzten Lieferung ergibt. Zur Foto-App gibt es keine Rückkopplung zwischen 1. und 2. Lieferung.
34
09.08.2024
Im Antragsprogramm „ST profil inet-Webclient“ wurden die zweiten vorläufigen roten (unplausiblen) und gelben (nicht ermittelbaren) Ergebnisse zum Monitor M1 „Kulturartenerkennung“ eingestellt. Des Weiteren sehen Sie bei roten Ergebnissen im InfoNN an der Fläche den FC 301 „Andere Nutzung festgestellt“. Gelbe Ergebnisse werden nur in der GIS-Ansicht angezeigt. Im InfoNN wird dafür kein FC erzeugt. Für diese Lieferung wurden für neue gelbe und rote Ergebnisse Fotoaufträge erzeugt.
33
08.08.2024
Im Zeitraum vom 10.08.2024 ab 20:30 Uhr - 11.08.2024 04:00 Uhr steht das Antragsprogramm aufgrund planmäßiger Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung.
32
07.08.2024
Das Update 2.53 wurde installiert.
31
01.08.2024
Im Antragsprogramm „ST profil inet-Webclient“ wurden die ersten vorläufigen roten (unplausiblen) und gelben (nicht ermittelbaren) Ergebnisse zum Monitor M1 „Kulturartenerkennung“ eingestellt. Des Weiteren sehen Sie bei roten Ergebnissen im InfoNN an der Fläche den FC 301 „Andere Nutzung festgestellt“. Für diese Lieferung werden Fotoaufträge für alle gelben und roten Ergebnisse erzeugt. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der zugesandten E-Mail.
30
31.07.2024
Abgabetermin Verpflichtungserklärung für Pflanzenschutzmittelverbot – Ausgleich

Es ist vorgesehen, den Pflanzenschutzmittelverbot - Ausgleich (PSA) im 4. Quartal 2024 zu zahlen. Dafür ist es notwendig, die Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtung – anders als bisher angegeben – bereits zwischen dem 1. und 15. November 2024 einzureichen.
Abweichungen von der Verpflichtung, die sich im Zeitraum nach der Einreichung bis zum Jahresende ergeben, sind dem zuständigen ALFF umgehend schriftlich mitzuteilen.
29
31.07.2024
Auf den Endgeräten der Antragsteller wird im Play- bzw. App-Store am 01.08.2024 die aktualisierte LaFIS®-GEOFOTO App zum Upload bereitgestellt. Der Hinweis in der App:
„A new version of the app is available. Do you want to proceed with the update? Abbrechen / OK“ (Eine neue Version der App ist verfügbar. Möchten Sie mit der Aktualisierung fortfahren?)
ist mit OK zu bestätigen. Die Aktualisierung ist zwingend erforderlich (auch wenn Sie noch nicht alle Fotoaufträge vollständig abgearbeitet haben)!
Bitte beachten Sie, dass Sie die alte Version der LaFIS®-GEOFOTO App NICHT deinstallieren.
Für die detaillierten Beschreibungen lesen Sie sich bitte die fachliche Anleitung zu LaFIS-GEOFOTO unter „Anleitung für Nutzer“ durch und schauen sich das neue Schulungsvideo „Gute Fotos aufnehmen und sichern, Kennarten prüfen“ an. Beides ist ab 01.08.2024 unter Foto-App für Agrarförderung (LaFIS-GEOFOTO) (sachsen-anhalt.de) abrufbar.
28
29.07.2024
Vom 30.7. ab 6 Uhr bis 31.7.2024 20 Uhr stehen das Antragsprogramm und die LaFIS-GEOFOTO App aufgrund einer Wartung nicht zur Verfügung.
Nach erfolgreichem Abschluss der Wartungsarbeiten, erscheint das Loginfester des Antragsprogramms in einem gänderten Layout.

Die Anmeldung für den Antragsteller erfolgt wie gewohnt über die Schaltfläche "BNR-ZD und PIN (ZID)", die Anmeldung für die Verwaltung über die Schaltfläche "Mit profil inet ST".
27
25.07.2024
Der Info-NN wurde für das Antragsjahr 2024 freigeschalten. Ausführliche Informationen zum Info-NN finden sie im aktualisierten Informationsschreiben unter ELAISA > Flächen- und tierbezogene Agrarförderung, Formulare/ Informationen > Flächenangaben > Info-NN – Flächeninformationen aus Amtsbearbeitung
26
24.07.2024
Laut dem Amtsblatt des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt Nr. 7/2024 tritt in Sachsen-Anhalt die Allgemeinverfügung in Kraft, dass für Flächen,
- für die eine Vereinbarung mit dem Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. über niederwildfreundliche Einsaaten getroffen wurde oder
- für Schonflächen, die Bestandteil von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Bereich MSUL - Extensivierung von Dauergrünlandflächen der Fördermaßnahmen
o a) MS11 - Extensive Grünlandbewirtschaftung mit Anlage einer zweijährigen Schonfläche oder
o b) MS14 - Beweidung durch Schafe, Ziegen oder Schafe und Ziegen und Anlage einer zweijährigen Schonfläche sind,
die Durchführung der Landwirtschaftlichen Tätigkeit nur in jedem zweiten Jahr als genehmigt gilt.
25
17.07.2024
  1. Ab sofort steht im GIS-Bereich im Werkzeug „Legende“ der Layer „GLÖZ 7 Fruchtwechsel“ zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechende Kategorie die Sie sich anzeigen lassen wollen, auch in der Legende auswählen. Hierzu wird empfohlen, die Verfahrensbeschreibung unter Punkt 3.5. der Kurzanleitung zur Programmnutzung der Antragssoftware bzgl. des Layers „Ergebnisse des Flächenmonitorings“ analog anzuwenden.
  2. Die Kulisse „schwere Böden“ wurde in das Werkzeug „Schnittflächen mit Kulissen“ eingebunden. Im Nutzungsnachweis über den Button „Schnittflächen mit Kulissen“, kann die Kulisse im Auswahlfenster ausgewählt werden. In der Ergebnistabelle, die nach der Betätigung des Button „Berechnung starten“ erzeugt wird, wird die Betroffenheit der jeweiligen Parzelle in den beiden Spalten „Kulissenfläche in Hektar Schwere Böden (BODEN)“ und „Kulissenfläche in Prozent Schwere Böden (BODEN)“ dargestellt.
24
11.7.2024
Unter Direktzahlungen wurden die für 2024 angepassten FAQ für die Öko-Regelungen eingestellt.
23
4.7.2024
Die Fotoaufträge für den Nachweis der Kennarten (ÖR5) wurden für 2024 ausgelöst. Detaillierte Informationen werden per Rundmail an alle Antragsteller der Ökoregelung 5 versandt. Im Dokument "Verteilung und Anzahl der Bestimmungsfenster" finden Sie weitere Hinweise zur korrekten Nachweiserbringung.

Die Fotoaufträge zur Ökoregelung 5 wurden in diesem Jahr nur für HNF-Flächen erzeugt. Für Schonstreifen/-flächen gibt es keine eigenen Fotoaufträge. Die Verteilung der Bestimmungsfenster wird, anders als noch 2023, nun allein auf die Gesamtparzelle bezogen. Wurden bereits Fotos ohne Auftrag auf der NNF in eigenen Bestimmungsfenstern aufgenommen, müssen nicht alle Fotos dem Auftrag zugeordnet werden.

Hinweis zum E-Mail-Austausch mit der LaFIS® - Geofoto App: Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Antragsteller, die den Schriftverkehr bereits letztes Jahr mit der geofoto-hl E-Mail Adresse hatten, eine Benachrichtigung bekommen, dass die E-Mail nicht zugestellt werden kann, wenn die Adresse nicht komplett neu eingetippt wurde, sondern Auto-Complete verwendet wurde.
Bitte die Adresse einmal aus Auto-Complete löschen
und danach noch einmal manuell eingeben.
Das muss nur einmalig so gemacht werden, danach kann auch das Auto-Complete wieder ganz normal verwendet werden.
Für technische Fragen steht Ihnen die bekannte Hotline vom 8.7.2024 bis 23.8.2024 montags bis freitags 9 – 17 Uhr unter der Telefonnummer 089-121528-852 oder per E-Mail an geofoto-hl@gaf.de zur Verfügung.
22
1.7.2024
Das Update 2.51 wurde installiert.
21
13.06.2024
Das Update 2.50 wurde installiert.
20
10.06.2024
Das Update 2.49 wurde installiert.
19
06.06.2024
Die Updates 2.47 und 2.48 wurden installiert.
18
22.05.2024
Eine Information zur "Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE)" wurde veröffentlicht.
17
17.05.2024
Das Update 2.46 wurde installiert.
16
15.05.2024
Die ÖR1a/ÖR1b kann an Gewässerrandstreifen beantragt werden, auch wenn dort ein PSM-Ausbringungs- oder Düngeverbot besteht. Diese Klarstellung kam heute vom BMEL. Die Darstellung im Merkblatt für die Direktzahlungen ist insoweit nicht korrekt.
15
07.05.2024
Das Update 2.45 wurde installiert. Das Einreichen der AUKM-Anträge (ELER-Antrag 2025) wurde freigeschaltet.
14
26.04.2024
Das Update 2.44 wurde installiert. Für den ELER-Antrag 2025 steht nun das Antragsprogramm (neue Kachel) mit den Flächendaten aus AGR24 zur Verfügung. Das Einreichen der Anträge ist noch nicht freigeschaltet.
13
19.04.2024
Es wurde das Update 2.43 im INET Antragsverfahren 24 installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 19.4.2024 stehen unter "oft gestellten Fragen" (FAQ) zur Verfügung.
12
18.04.2024
Es wurden die Update 2.41 und 2.42 im INET Antragsverfahren 24 installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 18.04.2024 stehen unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ) zur Verfügung.
11
18.04.2024
Das Einreichen ist nun möglich.
10
17.04.2024
Unter Bezugnahme auf die RL-MSL muss in Bedarfsfällen die Möglichkeit eines Pflegeschnittes bei Strukturelementen im Zeitraum vom 01.04.-30.06. gegeben sein. Um diese Ausnahmegenehmigung zu erhalten, ist zuerst der Antrag für eine entsprechende Beurteilung bei der für Sie zuständigen UNB einzureichen und dann mit dem Votum der UNB beim zuständigen ALFF zur abschließenden Genehmigung vorzulegen. Das Antragsmuster wurde in ELAISA bereitgestellt. Erst nach der Genehmigung durch die Bewilligungsbehörden darf der Pflegeschnitt im Sperrzeitraum erfolgen.
9
16.04.2024
Zur ÖR5 (ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von DGL mit Nachweis von min. vier regionalen Kennarten) wurden unter "Direktzahlungen" Hinweise zur Botanik und zur Fototechnik eingestellt. Für einige Kennarten werden botanische Unterschiede aufgezeigt. Zudem wird erläutert, was beim Fotografieren der Kennarten zu beachten ist.
8
11.04.2024
Die Termine für Direktzahlungen 2024 wurden aktualisiert (Änderungen in roter Schrift).
7
10.04.2024
Das BMEL gab ein Merkblatt über erweiterte Möglichkeiten zur Erfüllung von GLÖZ 8 im Jahr 2024 heraus. Es ist unter dem Link oder auf der BMEL-Seite www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/direktzahlung_node.htmlabrufbar. Auf das Rundschreiben "Informationen zur Agrarförderung März 2024" des MWL wird in diesem Zusammenhang ebenfalls verwiesen.
6
28.03.2024
Für die flächen- und tierbezogene Agrarförderung steht Ihnen unter https://elaisa.sachsen-anhalt.de - Rubrik "Anmelden" - das Antragsprogramm 24 (AGR24) mit Ihren Vorjahresdaten zur Verfügung.
Das Antragsprogramm ELER25 wird ab dem 26.04.2024 freigegeben. Dazu werden gesonderte Informationen veröffentlicht.
Für die Anmeldung ist die 12-stellige BNRZD und die PIN für die ZID erforderlich.
Das Antragsprogramm 24 ist mit geringen Einschränkungen nutzbar. Eine Bearbeitung Ihrer Flächen ist möglich.
Das Einreichen ist ab 28.03.2024 möglich. Es wird jedoch empfohlen, bei unklaren Sachverhalten oder nicht erklärbarer Fehlermeldungen auf weitere Programmupdates zu warten. Lediglich der Förderantrag Tiergenetische Ressourcen (TGR) und die Tierbestandsblätter können voraussichtlich erst ab 11.4.24 eingereicht werden.
Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 28.03.2024 sind erläutert unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ).
Das Einreichen der Anträge ist aufgrund eines technischen Fehlers noch nicht freigeschaltet.
Die Vorjahresdaten für die Zusatzangaben Aktiver Landwirt stehen derzeit noch nicht vollständig zur Verfügung.

5
26.02.2024
Meldung des Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt: Im Rahmen erforderlicher Serverarbeiten stehen die GeoWebDienste am 29.02.2024 zeitweise nicht zur Verfügung.
4
12.02.2024
Es wurde eine Beschreibung zur Beantragung einer Ersatz-PIN für den Agrarantrag bereitgestellt. Näheres finden Sie hier.
3
02.01.2024
Im Zeitraum vom 27.01.2024 ab 20:00 Uhr - 28.01.2024 bis 20:00 Uhr steht das Antragsprogramm und die LaFIS-GEOFOTO App aufgrund planmäßiger Wartungs- und Systemarbeiten nicht zur Verfügung.
2
02.01.2024
Es wurden die ausfüllbaren Fassungen der Stammdatenformulare 2024 (Antragstellerstammdaten, Betriebsstätten, Abweichende Bankverbindung, Vollmacht, PIN-Antrag für ZID, Tierhaltung und Allgemeine Angaben) auf ELAISA bereitgestellt. Um widersprüchliche Doppelangaben für die flächenbezogene Agrarförderung 2024 zu vermeiden, steht die Anlage "Allgemeine Angaben" nur für die Investitionsförderung FP 6901 (Waldumweltmaßnahmen) ausfüllbar bereit.
1
27.12.2023
Die Tabelle "Termine für die Direktzahlungen 2024" wurde unter Formulare / Informationen -> Direktzahlungen eingestellt
58
7.12.2023
„Wichtige Erinnerung an alle Antragsteller der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe/-ziegen: Bitte denken Sie an Ihre Stichtagsmeldung für den 03.01.2024! Diese muss unbedingt bis 15.01.2024 erfolgt sein!“
57
30.11.2023
Ab sofort ist der Info-NN im Nutzungsnachweis über den Button „Info-NN“ abrufbar. Im Info-NN werden Ihnen ausschließlich Feststellungen der 1. Säule angezeigt. Ausführliche Informationen zum Info-NN finden sie unter ELAISA > Flächen- und tierbezogene Agrarförderung, Formulare/ Informationen > Flächenangaben > Info-NN - Flächeninformationen aus Amtsbearbeitung.
Die Anzeige der Feststellungen der 2. Säule ist für Anfang 2024 geplant.
56
15.11.2023
Am 15.11.2023 wurden die finalen Ergebnisse des Flächenmonitoring Sachsen-Anhalt zu den Monitoren M2 - Mindesttätigkeit auf Brachen und M3 - landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland im “ST profil inet Webclient“ in der Kulisse Ergebnisse des Flächenmonitoring eingestellt. Zu dieser Lieferung werden keine automatisierten Fotoaufträge über die LaFIS-GEOFOTO® App erstellt. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden daher gebeten, im „ST profil inet Webclient“ die noch in Prüfung befindlichen roten und gelben Ergebnisse zu kontrollieren und gegebenenfalls das zuständige ALFF zu informieren, wenn eine rote oder gelbe Einstufung zu Unrecht erfolgt ist. Liegt bereits ein Fotoauftrag aus der zweiten vorläufigen Lieferung vor, sind die Nachweise darüber bis spätestens 30.11.2023 einzureichen, um diese noch rechtzeitig vor Zahlung berücksichtigen zu können. Das Foto zur Erfüllung der Mindesttätigkeit (M2) muss aber spätestens am 15.11.2023 aufgenommen worden sein. Für den Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit (M3) gilt kein konkreter Termin für die Aufnahme des Fotos. Wurde die jeweilige Tätigkeit bereits früher ausgeführt, können Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Landwirtschaft auch andere Nachweise einreichen.
55
10.11.2023
Es wurde das Update 2.29 im INET Antragsverfahren 23 installiert.
54
06.11.2023
Gegenwärtig gibt es Hinweise, dass die GLÖZ 6-Verpflichtung zur Mindestbodenbedeckung im Zeitraum 15.11. bis 15.01. von einigen Landwirten witterungsbedingt nicht eingehalten werden kann.
In diesem Zusammenhang ist keine Anzeige oder ein Antrag erforderlich. Sobald die Befahrbarkeit der Böden wieder gegeben ist, ist der Verpflichtung UNVERZÜGLICH nachzukommen, denn der genannte Zeitraum gilt weiterhin.
Falls noch Kontrollen in Einzelfällen erfolgen, sind die Gründe für eine verzögerte oder noch nicht erfolgte Aussaat der Winterung zu bewerten.
Bei witterungsbedingten Verzögerungen liegt in der Regel KEIN sanktionsbehaftetes Verschulden des Antragsstellers vor.
Landwirte sollten prüfen, ob die Verpflichtungen auf 80 % der Ackerfläche nicht bereits durch bestehende Ausnahmetatbestände (schwere Böden, frühe Sommerungen in Verbindung mit max. 20 % zulässiger fehlender Bodenbedeckung) erfüllt werden.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Informationsbroschüre Konditionalität 2023 hingewiesen.
58
7.12.2023
„Wichtige Erinnerung an alle Antragsteller der gekoppelten Einkommensstützung für Mutterschafe/-ziegen: Bitte denken Sie an Ihre Stichtagsmeldung für den 03.01.2024! Diese muss unbedingt bis 15.01.2024 erfolgt sein!“
57
30.11.2023
Ab sofort ist der Info-NN im Nutzungsnachweis über den Button „Info-NN“ abrufbar. Im Info-NN werden Ihnen ausschließlich Feststellungen der 1. Säule angezeigt. Ausführliche Informationen zum Info-NN finden sie unter ELAISA > Flächen- und tierbezogene Agrarförderung, Formulare/ Informationen > Flächenangaben > Info-NN - Flächeninformationen aus Amtsbearbeitung.
Die Anzeige der Feststellungen der 2. Säule ist für Anfang 2024 geplant.
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15.11.2023
Am 15.11.2023 wurden die finalen Ergebnisse des Flächenmonitoring Sachsen-Anhalt zu den Monitoren M2 - Mindesttätigkeit auf Brachen und M3 - landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland im “ST profil inet Webclient“ in der Kulisse Ergebnisse des Flächenmonitoring eingestellt. Zu dieser Lieferung werden keine automatisierten Fotoaufträge über die LaFIS-GEOFOTO® App erstellt. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden daher gebeten, im „ST profil inet Webclient“ die noch in Prüfung befindlichen roten und gelben Ergebnisse zu kontrollieren und gegebenenfalls das zuständige ALFF zu informieren, wenn eine rote oder gelbe Einstufung zu Unrecht erfolgt ist. Liegt bereits ein Fotoauftrag aus der zweiten vorläufigen Lieferung vor, sind die Nachweise darüber bis spätestens 30.11.2023 einzureichen, um diese noch rechtzeitig vor Zahlung berücksichtigen zu können. Das Foto zur Erfüllung der Mindesttätigkeit (M2) muss aber spätestens am 15.11.2023 aufgenommen worden sein. Für den Nachweis der landwirtschaftlichen Tätigkeit (M3) gilt kein konkreter Termin für die Aufnahme des Fotos. Wurde die jeweilige Tätigkeit bereits früher ausgeführt, können Sie bei Ihrem zuständigen Amt für Landwirtschaft auch andere Nachweise einreichen.
55
10.11.2023
Es wurde das Update 2.29 im INET Antragsverfahren 23 installiert.
54
06.11.2023
Gegenwärtig gibt es Hinweise, dass die GLÖZ 6-Verpflichtung zur Mindestbodenbedeckung im Zeitraum 15.11. bis 15.01. von einigen Landwirten witterungsbedingt nicht eingehalten werden kann.
In diesem Zusammenhang ist keine Anzeige oder ein Antrag erforderlich. Sobald die Befahrbarkeit der Böden wieder gegeben ist, ist der Verpflichtung UNVERZÜGLICH nachzukommen, denn der genannte Zeitraum gilt weiterhin.
Falls noch Kontrollen in Einzelfällen erfolgen, sind die Gründe für eine verzögerte oder noch nicht erfolgte Aussaat der Winterung zu bewerten.
Bei witterungsbedingten Verzögerungen liegt in der Regel KEIN sanktionsbehaftetes Verschulden des Antragsstellers vor.
Landwirte sollten prüfen, ob die Verpflichtungen auf 80 % der Ackerfläche nicht bereits durch bestehende Ausnahmetatbestände (schwere Böden, frühe Sommerungen in Verbindung mit max. 20 % zulässiger fehlender Bodenbedeckung) erfüllt werden.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Informationsbroschüre Konditionalität 2023 hingewiesen.
53
03.11.2023
Die Frist zum Einreichen der ÖR5-Aufträge wurde bis zum 15.12. verlängert. Nach der Synchronisation der LaFIS®GeofotoApp wird das Datum in Ihren noch nicht erfüllten Fotoaufträgen aktualisiert.
52
03.11.2023
Im Antragsprogramm ST profil inet-Webclient wurden die zweiten vorläufigen roten (unplausiblen) und gelben (nicht ermittelbaren) Ergebnisse zu den Monitoren M2 „Mindesttätigkeit auf Brachen“ und M3 „landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland“ eingestellt. Für diese zweite Lieferung wurden Fotoaufträge für alle gelben und roten Ergebnisse erzeugt. Für eventuelle technische Schwierigkeiten steht Ihnen die Hotline vom 06.11.2023 bis zum 1.12.2023 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr zur Verfügung - Telefon: 089-121528-852, E-Mail: geofoto-hl@gaf.de. Alle Antragsteller wurden per E-Mail mit näheren Hinweisen informiert.
51
12.10.2023
Im Zeitraum vom 28.10.2023 ab 20:00 Uhr - 29.10.2023 bis 20:00 Uhr steht das Antragsprogramm und die LaFIS-GEOFOTO App aufgrund planmäßiger Wartungs- und Systemarbeiten nicht zur Verfügung.
50
12.10.2023
Überarbeitete Öko-Kontrollerklärung eingestellt
49
26.09.2023
Im Antragsprogramm „ST profil inet-Webclient“ wurden die ersten vorläufigen roten (unplausiblen) und gelben (nicht ermittelbaren) Ergebnisse zu den Monitoren M2 „Mindesttätigkeit“ und M3 „landwirtschaftliche Tätigkeit“ eingestellt. Der Monitor M2 wird auf allen Flächen mit Brache und M3 auf Dauergrünland eingesetzt. Grün (plausibel) eingestufte vorläufige Kontrollergebnisse werden nicht angezeigt, um die GIS-Ansicht nicht zu überladen.
Diese Ergebnisse können Sie nutzen, um noch fristgemäß Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Verstehen Sie diese vorläufigen Ergebnisse als Erinnerung. Fotoaufträge werden zu diesen ersten vorläufigen Ergebnissen nicht erstellt. Diese werden erst mit der zweiten Lieferung Anfang November für alle gelben und roten Ergebnisse erzeugt. Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, auf nichtproduktiven Flächen, die nach dem GLÖZ 8-Standard des § 11 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vorgehalten oder Flächen, die mit der Öko-Regelung 1 (§ 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes) beantragt werden, die Mindesttätigkeit nur in jedem 2. Jahr durchzuführen. Diese Flächen sind dennoch Bestandteil der Sentineldatenauswertung und können auch rote oder gelbe Einstufungen im Rahmen der Auswertung erhalten.
48
26.09.2023
Aufgrund eines technischen Prozesses, bei dem Antragsänderungen zur Sentineldatenauswertung übergeben werden, wurden auch Fotoaufträge für ÖR5 erzeugt. Alle neuen Fotoaufträge die auf Flächen erzeugt wurden, auf denen bereits Fotoaufträge erfüllt wurden / Fotos eingereicht wurden, müssen nicht nochmal bedient werden. Die betreffenden Aufträge werden wieder gelöscht.
47
25.09.2023
Die Hotline zur Unterstützung der Nutzung der LaFIS-GEOFOTO® App wurde bis zum 29.09.2023 verlängert – Telefon: 089/121528-852 oder per E-Mail geofoto-hl@gaf.de. Des Weiteren wurde auch die Frist zum Einreichen der Fotoaufträge zur ÖR5 bis auf den 31.10.2023 verlängert. Die Frist für die Änderung oder das Zurückziehen von Anträgen bis zum 30.09.2023 gemäß der Nr. 45 bleibt davon unberührt (gesetzliche Frist).
46
14.09.2023
Es wurden die Updates 2.24 bis 2.26 im INET Antragsverfahren 23 installiert.
Aufgrund einer Wartung steht die LaFIS®GEOFOTO-App am 15.9.2023 ab 10 Uhr für ca. 30 min nicht zur Verfügung.
45
12.09.2023
Änderungen bei den Direktzahlungsanträgen sowie das Zurücknehmen von Anträgen sind durch den Antragsteller noch bis 30.09. möglich. Insbesondere Änderungen zu Nutzungscodes oder zur Kennzeichnung für die Beantragung einer Öko-Regelung im Flächennachweis oder zu Antragstieren für die gekoppelte Einkommensstützung können bis dahin letztmalig geprüft und korrigiert werden.
Bitte achten Sie bei der gekoppelten Einkommensstützung darauf, dass Sie bei abgegangenen Tieren ohne Ersatztiermeldung diese Antragstiere von der Beantragung zurückgezogen haben. Für das Einreichen von Fotonachweisen bei der ÖR5 wird auf das 1. Rundschreiben 2023 Informationen zur Agrarförderung August 2023 verwiesen.
44
04.09.2023
Die LaFIS-GEOFoto-App steht für iPhone und Android Geräte momentan nur eingeschränkt zur Verfügung. Es wird derzeit an der Problemlösung gearbeitet.
43
28.08.2023
Die Frist des Sommerantragsverfahren 2023 wird bis einschließlich 25.09.2023 verlängert. Der Termin für die Abgabe der Stellungnahmen durch die UNB wird bis zum 15.09.2023 verlängert.
42
28.08.2023
Ein Update der LaFIS-GEOFoto-App steht für iPhone und Android Geräte ab sofort auf dem jeweiligen Handy zur Verfügung und muss installiert werden. Nach erfolgter Installation können Fotoaufträge insbesondere von iPhone-Nutzern wieder erfüllt werden.
41
24.08.2023
Die Hotline zur Unterstützung der Nutzung der LaFIS-GEOFOTO® App wurde bis zum 15.09. verlängert – Telefon: 089/121528-852 oder per E-Mail geofoto-hl@gaf.de
40
18.08.2023
Die Merkblätter 'Merkblatt FNL' (FP 8101), 'Merkblatt MSUL' (FP 8103) und das 'Merkblatt Kombinationen AUKM' wurden aktualisiert (Stand 18.8.2023). Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Merkblatt FNL: Nr. 4 Ergänzung der Erläuterung der Einzelmaßnahme FN23 – Beweidung mit Rindern in Übereinstimmung mit der Richtlinie AUKM.
Merkblatt MSUL: Nr. 3.4 Lesbarkeit der Legende,
Nr. 5.2 Terminübersicht: Zum 15.1. nach Ende des Verpflichtungsjahres ist für die Beweidungsmaßnahmen MS12, MS13 und MS14 das Formblatt Weidetagebuch/schlagbezogene Aufzeichnungen einzureichen.
Merkblatt Kombinationen AUKM: 2. Kombinationen AUKM/Ausgleichszahlungen: In der Spalte „Pflanzenschutzmittelverbots-Ausgleich“ wurde das „P“ durch „?“ ersetzt.
39
17.08.2023
ÖR5: Die Bestimmungshilfe für die Kennarten/-gruppen Sachsen-Anhalts ist von der LLG veröffentlicht worden. Diese finden Sie hier.
38
14.08.2023
Die ersten vorläufigen Ergebnisse zum Monitor „Kulturartenerkennung“ wurden am 11.8.2023 im Agrarantrag 2023/GIS eingestellt.
Kontrollieren Sie bitte die noch in Prüfung befindlichen roten und gelben Ergebnisse und nutzen Sie zur Aufklärung dieser Fälle die neue LaFIS-GEOFOTO® App. Die Fotoaufträge wurden heute, 14.8.2023, erzeugt und können in der App abgerufen werden.
37
04.08.2023
Für die AUKM-Antragstellung wurde das Verfahren "Sommerantrag 2023" bereit gestellt.
36
28.07.2023
Der Start des Antragsverfahren „Sommerantrags 2023“ wird verschoben auf den 04.08.2023. Es wurden die Dokumente für das Antragverfahren „Sommerantrag 2023“ auf ELAISA bereitgestellt.
35
19.07.2023
ÖR5: Aktuelle Hinweise zum Umgang mit der LaFIS-GEOFOTO-App zum Nachweis der Kennarten und Kennartengruppen finden Sie hier
34
11.07.2023
Aufgrund von Wartungsarbeiten steht ihnen das Elektronische Antragsverfahren am 21.07.2023 von 12:00-16:00 Uhr und am 29.07.2023 von 22:00-0:00 Uhr nicht zur Verfügung.
33
11.07.2023
Aufgrund von Wartungsarbeiten ist am 29.07.2023 von 20:00 Uhr – 0:00 Uhr die Nutzung der LaFIS®GEOFOTO App nicht möglich
32
11.07.2023
Hinweis zur ÖR2:
Das brachliegende Ackerland (AL) wird nicht in die Berechnung der Anteile der Hauptfruchtarten einbezogen. Wenn beispielsweise ein Betrieb 100 ha AL und davon 5 ha Brache (unabhängig von der Art der Brache) hat, dann sind mind. 9,50 ha Leguminosen anzubauen (10% von 95 ha).
32
06.07.2023
Hinweise zur Nutzung der LaFIS-GEOFOTO® App:
a) Wenn Sie bei der Erledigung der Fotoaufträge für die ÖR5 gleichzeitig die App Flora Incognita zur Pflanzenbestimmung nutzen wollen, müssen Sie sich immer erneut in der LaFIS-GEOFOTO® App anmelden. Um das zu umgehen, können Sie die LaFIS-GEOFOTO® App im Offline-Modus nutzen (siehe Videoanleitung „Synchronisation, Aufnahmen erstellen und Arbeiten im Offline-Modus“ unter Foto-App für Agrarförderung (LaFIS-GEOFOTO) (sachsen-anhalt.de)). Die App Flora Incognita kann so parallel online genutzt werden.
b) Die LaFIS-GEOFOTO® App hat keine Zoom-Funktion. Um dennoch scharfe Fotos aufzunehmen, nutzen Sie den Autofokus Ihres Smartphones. Dieser befindet sich mittig. Der Abstand zum Objekt (Blüte, Stängel, Blatt oder Pflanze) ist gerätespezifisch und muss entsprechend vom Nutzer ausgetestet werden.
c) Ob Ihr Auftrag eingereicht und Ihre Fotos hochgeladen wurden, erkennen Sie am Status im Auftrag. Durch den Übertrag / dem Hochladen der Fotos wird der Auftrag abgeschlossen und unter dem Status „Eingereicht“ aufgelistet.
31
06.07.2023
Das Dokument „Verpflichtungserklärung AUKM“ wird aktuell noch einmal überarbeitet und wurde deshalb von der Webseite entfernt. Über die Bereitstellung des neunen Dokumentes wird in den Neuigkeiten informiert. Bitte sehen Sie von Rückfragen bei den ÄLFF ab.
30
28.06.2023
Die Fotoaufträge für die Nachweiserbringung der ÖR5 Kennarten wurden ausgelöst und können ab sofort in der LaFIS-GEOFOTO® App bearbeitet werden. Über das Ergebnis der Fotoauswertung werden Sie im Inet im Info-NN benachrichtigt. Die automatische Auswertung der Bilder wird frühestens im August erfolgen. Sehen Sie daher bitte von Rückfragen bei den ÄLFF ab.
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28.06.2023
Antragsteller, die die GLÖZ 8-Ausnahmeregelung für den Anbau von Getreide, Sonnenblumen und/oder Leguminosen im Jahr 2023 in Anspruch genommen haben, werden gebeten, die entsprechenden Angaben in ihrem eingereichten geografischen Flächennachweis (GFN) nochmals dahingehend zu überprüfen, ob diese Flächen auch mit der Kennung 66 (aktiv begrünt) in der Spalte GLÖZ 8 gekennzeichnet wurden. Nur wenn die Kennung 66 vorhanden ist, werden diese Flächen im Sinne der GLÖZ 8-Verpflichtung (mindestens 4%) anerkannt. Grundbedingung bleibt aber weiterhin, dass sofern zutreffend die Bracheflächen des Betriebes aus den Jahren 2021 und 2022 auch in 2023 fortgeführt worden sind. Sofern die Kennzeichnung für GLÖZ 8 vergessen wurde, kann sie nachgetragen werden. Der GFN ist dann kurzfristig neu einzureichen. Für Antragsteller, die von der GLÖZ 8-Ausnahmeregelung Gebrauch machen, gilt auch weiterhin, dass die ÖR1a nicht beantragt werden kann.
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20.06.2023
Es wurde das Update 2.17/2.18 im INET Antragsverfahren 23 installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 20.06.2023 stehen unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ) zur Verfügung.
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15.06.2023
Die Fotoaufträge für alle Antragsteller, die die ÖR5-Regelung beantragt haben, werden Ende der nächsten Woche (25. KW) erstellt und in der LaFIS-GEOFOTO® App zur Verfügung gestellt. Damit können Sie die entsprechenden Fotos der auf den von Ihnen beantragten Flächen vorgefundenen Kennarten oder Kennartengruppen (mind. 4) erstellen. Sofern Sie bereits Ihre Fotos „ohne Auftrag“ zur ÖR5-Regelung mit der App erstellt haben, können Sie diese entsprechend zuordnen. Es wird empfohlen im Bemerkungsfeld eine Nummerierung vorzunehmen und die Kennart zu benennen. Mit dem Hochladen der Fotos (Abarbeitung des Auftrages) werden diese dann auf dem Server gespeichert und stehen für unsere Systeme zur Abholung bereit.
Zur Unterstützung wird ab 26.06. die Hotline für die LaFIS-GEOFOTO® App geschaltet – Telefon: 089/121528-852 oder per E-Mail geofoto-hl@gaf.de.
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30.05.2023
Es wurde das Update 2.16 im INET Antragsverfahren 23 installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 30.5.2023 stehen unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ) zur Verfügung.
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26.05.2023
Eine Information zur "Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE)" wurde veröffentlicht.
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17.05.2023
Für Betriebe, die die ÖR5 beantragen, stellt die LLG Bildtafeln nach Standorten bereit, um die Kennarten und Kennartengruppen schnell zu erkennen.
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12.5.2023
Es wurde das Update 2.15 im INET Antragsverfahren 23 installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 12.05.2023 stehen unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ).
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11.05.2023
Merkblätter bzw. Anleitungen zur Nutzung des Sachsen-Anhalt-Viewers und profil inet-Webclients bei Hangneigungskulissen wurden aktualisiert.

Für Betriebe, die die ÖR5 beantragen, stellte die LLG eine vorläufige Kartierhilfe bereit (Erfassungsbogen alphabetisch sowie nach nach Farben sortiert zur Ermittlung der Kennarten und Kennartengruppen. Diese ist nur innerbetrieblich zu verwenden. Als Nachweis der Kennarten gilt unabhängig davon die Vorlage georeferenzierter Fotos, die mit der LaFIS®GEOFOTO-App erstellt und hochgeladen werden.
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09.05.2023
Im Sachsen-Anhalt-Viewer wurde die Suchfunktion überarbeitet und in diesem Zuge erweitert, so dass jetzt auch die Suche nach InVeKoS-Feldblöcken möglich ist. Bei der Eingabe im Suchfenster gibt es die Möglichkeit, den FEB-Ident vollständig (Bsp. DESTLI050120xxxx) oder in Kurzform einzugeben (Bsp. 050120xxxx).
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02.05.2023
Zur Bewirtschaftung extensiver Obstbestände und Streuobstwiesen (Öko-Anbau FP 6618) wurden Informationen veröffentlicht zu
1. Verdichtung des Obstbaumbestandes
2. Entfall der Förderfähigkeit für § 30-Biotope
3. Gewährung der Dauerkulturprämie für Streuobstwiesen, die keine § 30 Biotope sind.
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28.04.2023
Update 2.13 im INET Antragsverfahren 23 ist installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 28.4.2023 sind erläutert unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ).
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28.04.2023
Fotos ohne Auftrag für den Fotoauftrag „Ökoregel 5“: Bei den ab Ende Mai ausgelösten Fotoaufträgen zur „Ökoregel 5“ müssen zu einem Auftrag unterschiedliche Kennarten erfasst werden.
Dazu sind 3 Fotos pro Pflanze notwendig (wenn möglich Blüte, Blatt, Stiel). Bis zur Übergabe der Fotoaufträge ist es möglich, Fotos ohne Aufträge, also ohne Prüfauftrag zu erfassen.
Für den Fotoauftrag ist es erforderlich, die einzelnen Fotos einer Pflanze als zusammengehörig zu kennzeichnen, da es bei der späteren Zuordnung eines Fotos zu dem Auftrag des Typs „Ökoregel 5“ verpflichtend ist, eine Nummerierung anzugeben.
Um bei der späteren Zuordnung die Übersicht zu behalten, wird empfohlen, die Nummerierung (je Foto für die Pflanze zu Kennart 1 die 1, je Pflanze zu Kennart 2 die 2,…) und die Bezeichnung der Pflanze im Bemerkungsfeld bereits bei der Fotoerfassung ohne Auftrag zu hinterlegen. Bei der späteren Zuordnung muss dann nur noch die Nummerierung aus der Bemerkung übernommen werden.
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26.04.2023
Update 2.12 ist installiert. Das Einreichen ist möglich, „Auszahlungsantrag AUKM“ und „Anzeige Flächenübernahme AUKM“ sind erst ab 1.5.2023 einreichbar.. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 26.4.2023 sind erläutert unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ).
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20.04.2023
Zur Unterstützung der Agrarantragstellung für die landwirtschaftlichen Betriebe hat die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in Abstimmung mit dem MWL einen Prämienrechner als Beratungsinstrument entwickelt, der aufgerufen werden kann unter "Beraterseminar (sachsen-anhalt.de)". Er liefert Orientierungswerte zu den zu erwartenden Prämienhöhen aus der Einkommensgrundstützung, gekoppelten Tierprämien und Ökoregelungen sowie zur Kombinierbarkeit verschiedener Maßnahmen der Ersten und Zweiten Säule der EU-Agrarförderung. Hierzu zählen u.a. die Programme der Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung, zu freiwilligen Naturschutzleistungen oder dem Natura 2000-Ausgleich.“
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14.04.2023
Es wurde das Update 2.11 im INET Antragsverfahren 23 installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 14.4.2023 sind erläutert unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ).
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31.03.2023
Für die flächen- und tierbezogene Agrarförderung steht Ihnen unter https://elaisa.sachsen-anhalt.de/ - Rubrik "Anmelden" - das Antragsprogramm 23 mit Ihren Vorjahresdaten zur Verfügung. Für die Anmeldung ist die 12-stellige BNRZD und die PIN für die ZID bzw. HIT erforderlich. Das Antragsprogramm 23 ist noch nicht mit allen vollständigen Vorgaben gefüllt, eine Bearbeitung Ihrer Flächen ist aber grundsätzlich möglich. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 31.03.2023 sind erläutert unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ).
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27.03.2023
Es wurden die ausfüllbaren Fassungen der Stammdatenformulare 2023 aktualisiert (Schreibfehler, E-Mail Abfrage im PIN-Antrag).
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09.03.2023
GAP 2023 – Direktzahlungen: Agroforstsysteme gelten unter bestimmten Voraussetzungen als landwirtschaftliche Fläche, für die die Einkommensgrundstützung gewährt wird. Zudem kann für streifig angelegte Agroforstsysteme die Öko-Regelung 3 beantragt werden wenn mit dem Sammelantrag ein genehmigtes Nutzungskonzept vorgelegt wird.
Das Nutzungskonzept sowie das zugehörige Merkblatt finden Sie unter Formulare/Informationen - Direktzahlungen.
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09.03.2023
GAP ab 2023: Die Informationsbroschüre über die im Rahmen der Konditionalität einzuhaltenden Verpflichtungen ab 2023 wurde unter "Informationen GAP ab 2023 und Konditionalität" eingestellt.
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24.02.2023
GAP 2023 – Direktzahlungen: Ein zwischen dem BMEL mit den Ländern erstellter Antwortenkatalog zu eingereichten Fragen zu Ökoregelungen ist unter „Flächen- und tierbezogene Agrarförderung“ - „Formulare/ Informationen“ - „Direktzahlungen“ eingestellt.
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21.02.2023
GAP ab 2023: Unter Flächen- und tierbezogene Agrarförderung - Formulare/ Informationen - Direktzahlungen ist eine Liste der wichtigen Termine für die Direktzahlungen 2023 eingestellt.
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17.02.2023
GAP 2023 Direktzahlungen: Vorläufige Listen der geeigneten Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen (ÖR1b und ÖR1c) und der regionaltypischen Kennarten und Kennartengruppen zur Anerkennung artenreicher Grünlandflächen (ÖR5) wurde unter „Flächen- und tierbezogene Agrarförderung“ - „Formulare/ Informationen“ - „Direktzahlungen“ eingestellt.
In der Letzteren entfielen gegenüber der mit Liste laut dem Agrar-Informationsschreiben 05/2022 die Kennarten Wiesenfuchsschwanz, Spitzwegerich und Gemeine Schafgarbe.
Beide Listen sind Gegenstand des Entwurfes der Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Sachsen-Anhalt. Sie gelten nur in Sachen-Anhalt. Für Flächen in anderen Bundesländern sind die Listen der Belegenheitsländer maßgeblich.