![]() |
Neuigkeiten |
![]() |
|
| |
Im Antragsprogramm „ST profil inet-Webclient“ wurden die ersten vorläufigen roten (unplausiblen) und gelben
(nicht ermittelbaren) Ergebnisse zu den Monitoren M2 „Mindesttätigkeit“ und M3 „landwirtschaftliche Tätigkeit“ eingestellt.
Der Monitor M2 wird auf allen Flächen mit Brache und M3 auf Dauergrünland eingesetzt. Grün (plausibel) eingestufte vorläufige Kontrollergebnisse werden nicht angezeigt, um die GIS-Ansicht nicht zu überladen. Diese Ergebnisse können Sie nutzen, um noch fristgemäß Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Verstehen Sie diese vorläufigen Ergebnisse als Erinnerung. Fotoaufträge werden zu diesen ersten vorläufigen Ergebnissen nicht erstellt. Diese werden erst mit der zweiten Lieferung Anfang November für alle gelben und roten Ergebnisse erzeugt. Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, auf nichtproduktiven Flächen, die nach dem GLÖZ 8-Standard des § 11 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes vorgehalten oder Flächen, die mit der Öko-Regelung 1 (§ 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes) beantragt werden, die Mindesttätigkeit nur in jedem 2. Jahr durchzuführen. Diese Flächen sind dennoch Bestandteil der Sentineldatenauswertung und können auch rote oder gelbe Einstufungen im Rahmen der Auswertung erhalten. | ||
Aufgrund eines technischen Prozesses, bei dem Antragsänderungen zur Sentineldatenauswertung übergeben werden, wurden auch Fotoaufträge für ÖR5 erzeugt. Alle neuen Fotoaufträge die auf Flächen erzeugt wurden, auf denen bereits Fotoaufträge erfüllt wurden / Fotos eingereicht wurden, müssen nicht nochmal bedient werden. Die betreffenden Aufträge werden wieder gelöscht. | ||
Die Hotline zur Unterstützung der Nutzung der LaFIS-GEOFOTO® App wurde bis zum 29.09.2023 verlängert – Telefon: 089/121528-852 oder per E-Mail geofoto-hl@gaf.de. Des Weiteren wurde auch die Frist zum Einreichen der Fotoaufträge zur ÖR5 bis auf den 31.10.2023 verlängert. Die Frist für die Änderung oder das Zurückziehen von Anträgen bis zum 30.09.2023 gemäß der Nr. 45 bleibt davon unberührt (gesetzliche Frist). | ||
Es wurden die Updates 2.24 bis 2.26 im INET Antragsverfahren 23 installiert. Aufgrund einer Wartung steht die LaFIS®GEOFOTO-App am 15.9.2023 ab 10 Uhr für ca. 30 min nicht zur Verfügung. | ||
Änderungen bei den Direktzahlungsanträgen sowie das Zurücknehmen von Anträgen sind durch den Antragsteller noch bis 30.09. möglich. Insbesondere Änderungen zu Nutzungscodes oder zur Kennzeichnung für die Beantragung einer Öko-Regelung im Flächennachweis oder zu Antragstieren für die gekoppelte Einkommensstützung können bis dahin letztmalig geprüft und korrigiert werden. Bitte achten Sie bei der gekoppelten Einkommensstützung darauf, dass Sie bei abgegangenen Tieren ohne Ersatztiermeldung diese Antragstiere von der Beantragung zurückgezogen haben. Für das Einreichen von Fotonachweisen bei der ÖR5 wird auf das 1. Rundschreiben 2023 Informationen zur Agrarförderung August 2023 verwiesen. | ||
Die LaFIS-GEOFoto-App steht für iPhone und Android Geräte momentan nur eingeschränkt zur Verfügung. Es wird derzeit an der Problemlösung gearbeitet. | ||
Die Frist des Sommerantragsverfahren 2023 wird bis einschließlich 25.09.2023 verlängert. Der Termin für die Abgabe der Stellungnahmen durch die UNB wird bis zum 15.09.2023 verlängert. | ||
Ein Update der LaFIS-GEOFoto-App steht für iPhone und Android Geräte ab sofort auf dem jeweiligen Handy zur Verfügung und muss installiert werden. Nach erfolgter Installation können Fotoaufträge insbesondere von iPhone-Nutzern wieder erfüllt werden. | ||
Die Hotline zur Unterstützung der Nutzung der LaFIS-GEOFOTO® App wurde bis zum 15.09. verlängert – Telefon: 089/121528-852 oder per E-Mail geofoto-hl@gaf.de | ||
Die Merkblätter
'Merkblatt FNL' (FP 8101),
'Merkblatt MSUL' (FP 8103) und das
'Merkblatt Kombinationen AUKM' wurden aktualisiert (Stand 18.8.2023). Folgende Änderungen wurden vorgenommen: Merkblatt FNL: Nr. 4 Ergänzung der Erläuterung der Einzelmaßnahme FN23 – Beweidung mit Rindern in Übereinstimmung mit der Richtlinie AUKM. Merkblatt MSUL: Nr. 3.4 Lesbarkeit der Legende, Nr. 5.2 Terminübersicht: Zum 15.1. nach Ende des Verpflichtungsjahres ist für die Beweidungsmaßnahmen MS12, MS13 und MS14 das Formblatt Weidetagebuch/schlagbezogene Aufzeichnungen einzureichen. Merkblatt Kombinationen AUKM: 2. Kombinationen AUKM/Ausgleichszahlungen: In der Spalte „Pflanzenschutzmittelverbots-Ausgleich“ wurde das „P“ durch „?“ ersetzt. | ||
ÖR5: Die Bestimmungshilfe für die Kennarten/-gruppen Sachsen-Anhalts ist von der LLG veröffentlicht worden. Diese finden Sie hier. | ||
Die ersten vorläufigen Ergebnisse zum Monitor „Kulturartenerkennung“ wurden am 11.8.2023 im Agrarantrag 2023/GIS eingestellt. Kontrollieren Sie bitte die noch in Prüfung befindlichen roten und gelben Ergebnisse und nutzen Sie zur Aufklärung dieser Fälle die neue LaFIS-GEOFOTO® App. Die Fotoaufträge wurden heute, 14.8.2023, erzeugt und können in der App abgerufen werden. | ||
Für die AUKM-Antragstellung wurde das Verfahren "Sommerantrag 2023" bereit gestellt. | ||
Der Start des Antragsverfahren „Sommerantrags 2023“ wird verschoben auf den 04.08.2023. Es wurden die Dokumente für das Antragverfahren „Sommerantrag 2023“ auf ELAISA bereitgestellt. | ||
ÖR5: Aktuelle Hinweise zum Umgang mit der LaFIS-GEOFOTO-App zum Nachweis der Kennarten und Kennartengruppen finden Sie hier | ||
Aufgrund von Wartungsarbeiten steht ihnen das Elektronische Antragsverfahren am 21.07.2023 von 12:00-16:00 Uhr und am 29.07.2023 von 22:00-0:00 Uhr nicht zur Verfügung. | ||
Aufgrund von Wartungsarbeiten ist am 29.07.2023 von 20:00 Uhr – 0:00 Uhr die Nutzung der LaFIS®GEOFOTO App nicht möglich | ||
Hinweis zur ÖR2: Das brachliegende Ackerland (AL) wird nicht in die Berechnung der Anteile der Hauptfruchtarten einbezogen. Wenn beispielsweise ein Betrieb 100 ha AL und davon 5 ha Brache (unabhängig von der Art der Brache) hat, dann sind mind. 9,50 ha Leguminosen anzubauen (10% von 95 ha). | ||
Hinweise zur Nutzung der LaFIS-GEOFOTO® App: a) Wenn Sie bei der Erledigung der Fotoaufträge für die ÖR5 gleichzeitig die App Flora Incognita zur Pflanzenbestimmung nutzen wollen, müssen Sie sich immer erneut in der LaFIS-GEOFOTO® App anmelden. Um das zu umgehen, können Sie die LaFIS-GEOFOTO® App im Offline-Modus nutzen (siehe Videoanleitung „Synchronisation, Aufnahmen erstellen und Arbeiten im Offline-Modus“ unter Foto-App für Agrarförderung (LaFIS-GEOFOTO) (sachsen-anhalt.de)). Die App Flora Incognita kann so parallel online genutzt werden. b) Die LaFIS-GEOFOTO® App hat keine Zoom-Funktion. Um dennoch scharfe Fotos aufzunehmen, nutzen Sie den Autofokus Ihres Smartphones. Dieser befindet sich mittig. Der Abstand zum Objekt (Blüte, Stängel, Blatt oder Pflanze) ist gerätespezifisch und muss entsprechend vom Nutzer ausgetestet werden. c) Ob Ihr Auftrag eingereicht und Ihre Fotos hochgeladen wurden, erkennen Sie am Status im Auftrag. Durch den Übertrag / dem Hochladen der Fotos wird der Auftrag abgeschlossen und unter dem Status „Eingereicht“ aufgelistet. | ||
Das Dokument „Verpflichtungserklärung AUKM“ wird aktuell noch einmal überarbeitet und wurde deshalb von der Webseite entfernt. Über die Bereitstellung des neunen Dokumentes wird in den Neuigkeiten informiert. Bitte sehen Sie von Rückfragen bei den ÄLFF ab. | ||
Die Fotoaufträge für die Nachweiserbringung der ÖR5 Kennarten wurden ausgelöst und können ab sofort in der LaFIS-GEOFOTO® App bearbeitet werden. Über das Ergebnis der Fotoauswertung werden Sie im Inet im Info-NN benachrichtigt. Die automatische Auswertung der Bilder wird frühestens im August erfolgen. Sehen Sie daher bitte von Rückfragen bei den ÄLFF ab. | ||
Antragsteller, die die GLÖZ 8-Ausnahmeregelung für den Anbau von Getreide, Sonnenblumen und/oder Leguminosen im Jahr 2023 in Anspruch genommen haben, werden gebeten, die entsprechenden Angaben in ihrem eingereichten geografischen Flächennachweis (GFN) nochmals dahingehend zu überprüfen, ob diese Flächen auch mit der Kennung 66 (aktiv begrünt) in der Spalte GLÖZ 8 gekennzeichnet wurden. Nur wenn die Kennung 66 vorhanden ist, werden diese Flächen im Sinne der GLÖZ 8-Verpflichtung (mindestens 4%) anerkannt. Grundbedingung bleibt aber weiterhin, dass sofern zutreffend die Bracheflächen des Betriebes aus den Jahren 2021 und 2022 auch in 2023 fortgeführt worden sind. Sofern die Kennzeichnung für GLÖZ 8 vergessen wurde, kann sie nachgetragen werden. Der GFN ist dann kurzfristig neu einzureichen. Für Antragsteller, die von der GLÖZ 8-Ausnahmeregelung Gebrauch machen, gilt auch weiterhin, dass die ÖR1a nicht beantragt werden kann. | ||
Es wurde das Update 2.17/2.18 im INET Antragsverfahren 23 installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 20.06.2023 stehen unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ) zur Verfügung. | ||
Die Fotoaufträge für alle Antragsteller, die die ÖR5-Regelung beantragt haben, werden Ende der nächsten Woche (25. KW) erstellt
und in der LaFIS-GEOFOTO® App zur Verfügung gestellt. Damit können Sie die entsprechenden Fotos der auf den von Ihnen beantragten Flächen vorgefundenen Kennarten oder Kennartengruppen (mind. 4)
erstellen. Sofern Sie bereits Ihre Fotos „ohne Auftrag“ zur ÖR5-Regelung mit der App erstellt haben, können Sie diese entsprechend zuordnen. Es wird empfohlen im Bemerkungsfeld eine Nummerierung
vorzunehmen und die Kennart zu benennen. Mit dem Hochladen der Fotos (Abarbeitung des Auftrages) werden diese dann auf dem Server gespeichert und stehen für unsere Systeme zur Abholung bereit.
Zur Unterstützung wird ab 26.06. die Hotline für die LaFIS-GEOFOTO® App geschaltet – Telefon: 089/121528-852 oder per E-Mail geofoto-hl@gaf.de. | ||
Es wurde das Update 2.16 im INET Antragsverfahren 23 installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 30.5.2023 stehen unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ) zur Verfügung. | ||
Eine Information zur "Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung (BEE)" wurde veröffentlicht. | ||
Für Betriebe, die die ÖR5 beantragen, stellt die LLG Bildtafeln nach Standorten bereit, um die Kennarten und Kennartengruppen schnell zu erkennen. | ||
Es wurde das Update 2.15 im INET Antragsverfahren 23 installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 12.05.2023 stehen unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ). | ||
Merkblätter bzw. Anleitungen zur Nutzung des Sachsen-Anhalt-Viewers und profil inet-Webclients bei Hangneigungskulissen wurden aktualisiert.
Für Betriebe, die die ÖR5 beantragen, stellte die LLG eine vorläufige Kartierhilfe bereit (Erfassungsbogen alphabetisch sowie nach nach Farben sortiert zur Ermittlung der Kennarten und Kennartengruppen. Diese ist nur innerbetrieblich zu verwenden. Als Nachweis der Kennarten gilt unabhängig davon die Vorlage georeferenzierter Fotos, die mit der LaFIS®GEOFOTO-App erstellt und hochgeladen werden. | ||
Im Sachsen-Anhalt-Viewer wurde die Suchfunktion überarbeitet und in diesem Zuge erweitert, so dass jetzt auch die Suche nach InVeKoS-Feldblöcken möglich ist. Bei der Eingabe im Suchfenster gibt es die Möglichkeit, den FEB-Ident vollständig (Bsp. DESTLI050120xxxx) oder in Kurzform einzugeben (Bsp. 050120xxxx). | ||
Zur Bewirtschaftung extensiver Obstbestände und Streuobstwiesen (Öko-Anbau FP 6618) wurden Informationen veröffentlicht zu 1. Verdichtung des Obstbaumbestandes 2. Entfall der Förderfähigkeit für § 30-Biotope 3. Gewährung der Dauerkulturprämie für Streuobstwiesen, die keine § 30 Biotope sind. | ||
Update 2.13 im INET Antragsverfahren 23 ist installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 28.4.2023 sind erläutert unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ). | ||
Fotos ohne Auftrag für den Fotoauftrag „Ökoregel 5“: Bei den ab Ende Mai ausgelösten Fotoaufträgen zur „Ökoregel 5“ müssen zu einem Auftrag unterschiedliche Kennarten erfasst werden. Dazu sind 3 Fotos pro Pflanze notwendig (wenn möglich Blüte, Blatt, Stiel). Bis zur Übergabe der Fotoaufträge ist es möglich, Fotos ohne Aufträge, also ohne Prüfauftrag zu erfassen. Für den Fotoauftrag ist es erforderlich, die einzelnen Fotos einer Pflanze als zusammengehörig zu kennzeichnen, da es bei der späteren Zuordnung eines Fotos zu dem Auftrag des Typs „Ökoregel 5“ verpflichtend ist, eine Nummerierung anzugeben. Um bei der späteren Zuordnung die Übersicht zu behalten, wird empfohlen, die Nummerierung (je Foto für die Pflanze zu Kennart 1 die 1, je Pflanze zu Kennart 2 die 2,…) und die Bezeichnung der Pflanze im Bemerkungsfeld bereits bei der Fotoerfassung ohne Auftrag zu hinterlegen. Bei der späteren Zuordnung muss dann nur noch die Nummerierung aus der Bemerkung übernommen werden. | ||
Update 2.12 ist installiert. Das Einreichen ist möglich, „Auszahlungsantrag AUKM“ und „Anzeige Flächenübernahme AUKM“ sind erst ab 1.5.2023 einreichbar.. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 26.4.2023 sind erläutert unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ). | ||
Zur Unterstützung der Agrarantragstellung für die landwirtschaftlichen Betriebe hat die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in Abstimmung mit dem MWL einen Prämienrechner als Beratungsinstrument entwickelt, der aufgerufen werden kann unter "Beraterseminar (sachsen-anhalt.de)". Er liefert Orientierungswerte zu den zu erwartenden Prämienhöhen aus der Einkommensgrundstützung, gekoppelten Tierprämien und Ökoregelungen sowie zur Kombinierbarkeit verschiedener Maßnahmen der Ersten und Zweiten Säule der EU-Agrarförderung. Hierzu zählen u.a. die Programme der Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung, zu freiwilligen Naturschutzleistungen oder dem Natura 2000-Ausgleich.“ | ||
Es wurde das Update 2.11 im INET Antragsverfahren 23 installiert. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 14.4.2023 sind erläutert unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ). | ||
Für die flächen- und tierbezogene Agrarförderung steht Ihnen unter https://elaisa.sachsen-anhalt.de/ - Rubrik "Anmelden" - das Antragsprogramm 23 mit Ihren Vorjahresdaten zur Verfügung. Für die Anmeldung ist die 12-stellige BNRZD und die PIN für die ZID bzw. HIT erforderlich. Das Antragsprogramm 23 ist noch nicht mit allen vollständigen Vorgaben gefüllt, eine Bearbeitung Ihrer Flächen ist aber grundsätzlich möglich. Informationen zum Inhalt des Programms mit Stand vom 31.03.2023 sind erläutert unter den "oft gestellten Fragen" (FAQ). | ||
Es wurden die ausfüllbaren Fassungen der Stammdatenformulare 2023 aktualisiert (Schreibfehler, E-Mail Abfrage im PIN-Antrag). | ||
GAP 2023 – Direktzahlungen: Agroforstsysteme gelten unter bestimmten Voraussetzungen als landwirtschaftliche Fläche, für die die Einkommensgrundstützung gewährt wird. Zudem kann für streifig angelegte Agroforstsysteme die Öko-Regelung 3 beantragt werden wenn mit dem Sammelantrag ein genehmigtes Nutzungskonzept vorgelegt wird. Das Nutzungskonzept sowie das zugehörige Merkblatt finden Sie unter Formulare/Informationen - Direktzahlungen. | ||
GAP ab 2023: Die Informationsbroschüre über die im Rahmen der Konditionalität einzuhaltenden Verpflichtungen ab 2023 wurde unter "Informationen GAP ab 2023 und Konditionalität" eingestellt. | ||
GAP 2023 – Direktzahlungen: Ein zwischen dem BMEL mit den Ländern erstellter Antwortenkatalog zu eingereichten Fragen zu Ökoregelungen ist unter „Flächen- und tierbezogene Agrarförderung“ - „Formulare/ Informationen“ - „Direktzahlungen“ eingestellt. | ||
GAP ab 2023: Unter Flächen- und tierbezogene Agrarförderung - Formulare/ Informationen - Direktzahlungen ist eine Liste der wichtigen Termine für die Direktzahlungen 2023 eingestellt. | GAP 2023 Direktzahlungen: Vorläufige Listen der geeigneten Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen (ÖR1b und ÖR1c) und der regionaltypischen
Kennarten und Kennartengruppen zur Anerkennung artenreicher Grünlandflächen (ÖR5) wurde unter „Flächen- und tierbezogene Agrarförderung“ - „Formulare/ Informationen“ - „Direktzahlungen“ eingestellt. In der Letzteren entfielen gegenüber der mit Liste laut dem Agrar-Informationsschreiben 05/2022 die Kennarten Wiesenfuchsschwanz, Spitzwegerich und Gemeine Schafgarbe. Beide Listen sind Gegenstand des Entwurfes der Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in Sachsen-Anhalt. Sie gelten nur in Sachen-Anhalt. Für Flächen in anderen Bundesländern sind die Listen der Belegenheitsländer maßgeblich. |
|
GAP 2023 – Konditionalität: Es wurde ein aktualisierter Fragen-Antworten-Katalog unter Formulare/Informationen 'Informationen GAP ab 2023 und Konditionalität' eingestellt. Er enthält nunmehr die Auslegung und Beantwortung von Fragen zu bestimmten GLÖZ-Regelungen nach Anpassung des Strategieplans und Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung. | ||
GAP 2023 – Direktzahlungen: Ein zwischen dem BMEL mit den Ländern erstellter Antwortenkatalog zu eingereichten Fragen zu Direktzahlungen (ohne Öko-Regelungen) ist unter Flächen- und tierbezogene Agrarförderung“ ? „Formulare/ Informationen“ ? „Direktzahlungen“ eingestellt. | ||
Die bisher defekte Anzeige von Flurstücksnummern für die flächenbezogene Agrarförderung ist wieder intakt. Ab 28.1.2023 - 20 Uhr ist wartungsbedingt keine Anmeldung möglich. Ab 30.1. steht das Programm wieder bereit. | ||
Seit Mitte Dezember 2022 sind neue Kulisseninformationen im Sachsen-Anhalt-Viewer des LVermGeo verfügbar. Sie beinhalten die Aktualisierung der Betroffenheit landwirtschaftlicher Flächen durch Erosion (GLÖZ 5) sowie eine neue Kulisse „Feuchtgebiete und Moore“ (GLÖZ 2). Die Kulissen gelten ab dem 1.1.2023. Ferner wurde auch eine vorläufige Nitratkulisse 2023 „nitratbelastet2023“ im Sachsen-Anhalt-Viewer ergänzt. | ||
Die Greening-Folgeverpflichtung des Belassens von ÖVF-Zwischenfrüchten und Gründecken, die als ökologische Vorrangflächen 2022 ausgewiesen waren, auf der jeweiligen Fläche gilt auch noch bis zum 15.2.2023. Das BMEL stellte klar, dass die alten Rechtsgrundlagen fortgelten. Insofern kann es sich bei einer Beseitigung vor dem 15.2.2023 noch um einen CC- bzw. Konditionalitätsverstoß handeln. | ||
Es wurden die ausfüllbaren Fassungen der Stammdatenformulare 2023 (Antragstellerstammdaten, Betriebsstätten, Abweichende Bankverbindung, Vollmacht, PIN-Antrag für ZID, Tierhaltung und Allgemeine Angaben) auf ELAISA bereitgestellt. Das Merkblatt wurde bereitgestellt. Um widersprüchliche Doppelangaben für die flächenbezogene Agrarförderung 2023 zu vermeiden, steht die Anlage "Allgemeine Angaben" nur für die Investitionsförderung FP 6901 (Waldumweltmaßnahmen) ausfüllbar bereit. | ||
Der bisherige Termin – Montag, der 12.12.2022 – für die Einreichung des von der UNB bestätigten Formblattes wird auf den 20.01.2023 verschoben. Bitte reichen Sie das bestätigte Formblatt, bei Vorlage im WebClient, unverzüglich ein. Versäumen Sie die Einreichung des Formblatts zu diesem Termin, führt dies zur Ablehnung des Förderantrages für FNL. |